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Parken vor abgesenktem Bordstein kann teuer werden
Parken vor abgesenkten Bordsteinen ist nicht erlaubt, so die Straßenverkehrsordnung. Doch kann die Polizei ein dort abgestelltes Auto auf Kosten des Halters abschleppen lassen, auch wenn gar keine konkrete Gefährdung oder Verkehrsbehinderung besteht? Diese Frage hatte jetzt das Verwaltungsgericht München zu entscheiden. Eine Frau hatte ihren Wagen auf Höhe eines Friedhofs vor einem abgesenkten Bordstein […]