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Haftpflichtversicherung für Sportler: Wann greift die Versicherung bei Sportunfällen?

Ob auf dem Fußballplatz, beim Tennismatch oder während eines Skiurlaubs – Sport gehört für viele von uns zum Alltag und ist ein wichtiger Ausgleich zum Berufsleben. Doch was passiert, wenn beim Sport ein Unfall passiert und dabei andere zu Schaden kommen? Reicht die private Haftpflichtversicherung in solchen Fällen aus? Und welche Besonderheiten gelten für aktive Sportler? In diesem Beitrag werfen wir einen genauen Blick auf die Haftpflichtversicherung im Kontext sportlicher Aktivitäten – praxisnah, verständlich und mit Blick auf das, was in der Beratung zählt.

Private Haftpflicht: Grundsätzlich gut abgesichert – aber nicht immer

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie springt ein, wenn man unabsichtlich eine andere Person schädigt – sei es durch einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden. Auch im Freizeitsport greift die private Haftpflicht grundsätzlich, wenn man jemand anderem einen Schaden zufügt. Ein Beispiel: Beim Joggen stolpert man und reißt versehentlich einen Fahrradfahrer mit um. Oder man schießt beim Fußballtraining den Ball über das Tor und trifft dabei einen parkenden Pkw.

In solchen Fällen übernimmt die private Haftpflicht in der Regel den entstandenen Schaden – vorausgesetzt, es handelt sich um eine sogenannte private sportliche Betätigung.

Was zählt als „privater Sport“ – und wo wird es kritisch?

Versichert ist grundsätzlich der Breitensport, also alles, was in der Freizeit zum Vergnügen oder zur Gesundheit ausgeübt wird. Dazu gehören klassische Sportarten wie Fußball, Handball, Tennis, Laufen, Radfahren oder auch Skifahren. Dabei ist es unerheblich, ob man im Verein oder privat aktiv ist. Entscheidend ist, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht und es sich nicht um einen gewerblichen oder beruflichen Kontext handelt.

Problematisch wird es bei folgenden Szenarien:

  • Man nimmt regelmäßig an Wettkämpfen teil, bei denen Preisgelder erzielt werden.
  • Es handelt sich um eine (semi-)professionelle Ausübung, etwa als Trainer auf Honorarbasis.
  • Man betreibt Risikosportarten, bei denen bestimmte Schäden ausgeschlossen sein können.

In diesen Fällen sollte man unbedingt individuell prüfen lassen, ob der bestehende Haftpflichtschutz ausreicht oder ob eine spezielle Zusatzabsicherung nötig ist.

Typische Schadenbeispiele aus unserer Praxis

Gerade im sportlichen Bereich sehen wir in der Praxis immer wieder typische Haftpflichtschäden. Ein paar Beispiele:

  • Beim Tennismatch trifft ein unsauber geschlagener Ball den Gegner am Auge, dieser muss ins Krankenhaus.
  • Beim Mountainbiken verliert jemand die Kontrolle und fährt einen Wanderer an.
  • Bei einem Volleyballspiel in der Halle wird versehentlich ein teures Fenster beschädigt.

In solchen Fällen ist die Haftungsfrage oft klar – aber nicht immer. Denn es gibt auch Situationen, in denen Gerichte von einem sogenannten „allgemeinen Lebensrisiko“ ausgehen und keine Haftung besteht. So kann es zum Beispiel sein, dass ein Sportunfall als Teil des sporttypischen Risikos gewertet wird – besonders bei Mannschaftssportarten. Ob dann die Haftpflichtversicherung zahlt, hängt vom Einzelfall und der konkreten Ausgestaltung des Vertrags ab.

Sport im Verein: Was ist über die Vereinsversicherung gedeckt?

Viele Sportvereine haben eine eigene Haftpflichtversicherung über ihren Landes- oder Dachverband. Diese schützt in der Regel sowohl den Verein selbst als auch seine Mitglieder – allerdings nur im Rahmen der offiziellen Vereinsaktivitäten. Wer also während des Trainings oder eines Turniers im Auftrag des Vereins einen Schaden verursacht, ist meist abgesichert.

Wichtig zu wissen: Diese Vereinsversicherungen sind oft auf das Vereinsrisiko beschränkt. Private Schäden außerhalb der Vereinsaktivitäten sind nicht abgedeckt. Deshalb empfehlen wir auch sportlich aktiven Vereinsmitgliedern, eine leistungsstarke private Haftpflichtversicherung zu haben – am besten mit einem Tarif, der auch sporttypische Risiken einschließt.

Was ist mit geliehenem oder gemietetem Sportequipment?

Auch hier lohnt sich ein genauer Blick. Viele Haftpflichtversicherungen schließen Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen aus – das kann zum Beispiel ein gemieteter Ski oder ein ausgeliehenes Kanu sein. Gute Tarife bieten aber sogenannte Mietsachenschäden mit an. Auch bei geliehenem Equipment von Freunden oder Bekannten gibt es Tarife mit einer Gefälligkeitsschadenklausel, die auch dann leisten, wenn der Schaden „nur“ im Rahmen einer Gefälligkeit passiert ist.

Unsere Empfehlung aus der Beratung

Wir empfehlen sportlich aktiven Menschen – egal ob Freizeitsportler oder ambitionierter Vereinsmensch – unbedingt eine Haftpflichtversicherung mit erweitertem Leistungspaket. Achten Sie auf folgende Punkte im Tarif:

  • Mietsachenschäden (z. B. Skiausrüstung, Sporthallen etc.)
  • Gefälligkeitsschäden (z. B. geliehenes Rad)
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder (bei Familien)
  • Forderungsausfalldeckung (wenn Sie selbst geschädigt werden)

Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr aktueller Versicherungsschutz zu Ihren sportlichen Aktivitäten passt – und beraten Sie bei Bedarf zu sinnvollen Ergänzungen.

Fazit: Sicherheit beim Sport beginnt mit dem richtigen Versicherungsschutz

Sport verbindet, motiviert und hält gesund – aber leider passieren auch beim Sport Unfälle. Damit diese nicht zur finanziellen Belastung werden, ist eine gute Haftpflichtversicherung essenziell. Besonders wer regelmäßig sportlich aktiv ist, sollte seine Police prüfen lassen und gegebenenfalls anpassen. So sind Sie auf der sicheren Seite – egal ob beim Spiel, Training oder in der Freizeit.

Sie sind sportlich aktiv und möchten wissen, ob Ihr aktueller Versicherungsschutz ausreicht? Dann sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne individuell und unabhängig. Rufen Sie an, schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie direkt einen Termin.