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Haftpflichtversicherung und Mietwagen: Wer haftet im Schadensfall?

Wer ein Auto mietet – sei es im Urlaub, auf Geschäftsreise oder als Ersatzfahrzeug – geht oft davon aus, dass alle relevanten Risiken bereits über den Mietwagenanbieter abgedeckt sind. Doch was passiert, wenn ein Unfall passiert oder ein Schaden verursacht wird? Und vor allem: Greift in solchen Fällen eigentlich die private Haftpflichtversicherung? Diese Fragen erreichen uns als unabhängige Versicherungsmakler regelmäßig – deshalb klären wir in diesem Beitrag, worauf es bei Mietwagen und Haftpflichtversicherung wirklich ankommt.

Private Haftpflichtversicherung: Wichtig, aber mit Grenzen

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Sie springt immer dann ein, wenn man als Privatperson einem Dritten einen Schaden zufügt – sei es ein Sach-, Personen- oder Vermögensschaden. Doch bei Mietwagen greift diese Versicherung in der Regel nicht.

Warum? Weil Schäden, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs entstehen, grundsätzlich über die Kfz-Haftpflichtversicherung geregelt werden müssen – und nicht über die private Haftpflicht. Diese deckt nur Schäden im privaten Alltag ab, nicht aber im Straßenverkehr mit motorisierten Fahrzeugen. Das gilt auch für geliehene oder gemietete Autos.

Mietwagen sind über die Kfz-Haftpflicht des Vermieters versichert

Jeder Mietwagen ist per Gesetz mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestattet. Diese Police gehört zur Grundausstattung jedes Mietfahrzeugs und ist im Mietpreis enthalten. Sie übernimmt Schäden, die Sie mit dem Mietwagen anderen zufügen – also zum Beispiel, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt oder Personen verletzt werden.

Allerdings sind eigene Schäden am Mietwagen oder Diebstahl nicht von dieser Pflichtversicherung umfasst. Hierfür bieten Mietwagenfirmen zusätzliche Versicherungen an – etwa eine sogenannte Vollkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung.

Was passiert, wenn Sie einen Unfall mit dem Mietwagen verursachen?

Wenn Sie selbst schuld am Unfall sind, übernimmt die Kfz-Haftpflicht des Mietwagens die Schäden der Gegenseite. Eigene Schäden am Mietfahrzeug müssen hingegen über eine Vollkasko-Absicherung geregelt werden – sofern Sie eine abgeschlossen haben.

Viele Mietwagenanbieter bieten dabei nur eine Teilkasko oder Vollkasko mit hoher Selbstbeteiligung an. Das bedeutet: Im Schadenfall zahlen Sie einen Anteil selbst, der je nach Anbieter mehrere hundert oder sogar tausend Euro betragen kann.

Greift eine private Haftpflichtversicherung also nie bei Mietwagen?

Es gibt eine Ausnahme, die allerdings nur selten vorkommt: Einige wenige Tarife der privaten Haftpflichtversicherung enthalten eine Mallorca-Police oder ähnliche Erweiterungen, die bei geliehenen Fahrzeugen im Ausland greifen – vor allem, wenn die gesetzliche Mindestdeckung im Urlaubsland niedriger ist als in Deutschland. Diese Policen erhöhen dann quasi den Versicherungsschutz für das Mietfahrzeug. Aber: Diese Zusatzdeckungen betreffen nur den Haftpflichtbereich – also Schäden, die Sie anderen zufügen, nicht am Fahrzeug selbst.

Zudem existieren Spezialtarife oder Zusatzbausteine, die unter bestimmten Umständen auch fremde Fahrzeuge bei privater Nutzung absichern. Solche Erweiterungen sind aber nicht standardmäßig enthalten und sollten explizit vereinbart werden.

Unser Tipp: Zusatzversicherung bei Mietwagen buchen – oder besser absichern

Um im Schadenfall keine bösen Überraschungen zu erleben, empfehlen wir grundsätzlich, beim Buchen eines Mietwagens auf folgende Punkte zu achten:

  • Vollkasko mit Erstattung der Selbstbeteiligung: Viele Plattformen bieten eine zusätzliche Absicherung an, bei der die Selbstbeteiligung im Schadenfall rückerstattet wird. Das schützt Sie vor hohen Eigenkosten.
  • Glas-, Reifen- und Unterbodenschutz: Diese Teile sind häufig nicht im Standard-Versicherungsschutz enthalten, aber besonders anfällig für Schäden.
  • Versicherung über Kreditkarte prüfen: Einige Kreditkarten beinhalten automatisch einen Mietwagenschutz. Aber Achtung: Die Bedingungen sind oft sehr speziell – zum Beispiel muss die Buchung direkt über die Karte erfolgen.

Was tun im Schadenfall?

Wenn es kracht, sollten Sie folgendes beachten:

  1. Ruhe bewahren und – falls nötig – die Polizei verständigen.
  2. Schäden dokumentieren: Fotos machen, Zeugen notieren, Unfallbericht ausfüllen.
  3. Den Vermieter sofort informieren – am besten noch vom Unfallort aus.
  4. Eigene Versicherungen (z. B. über die Kreditkarte oder zusätzliche Policen) informieren.

Je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller und unkomplizierter lässt sich ein Schaden abwickeln.

Unser Fazit: Die private Haftpflichtversicherung schützt nicht beim Fahren von Mietwagen – aber wir helfen gerne, passende Lösungen zu finden

Die private Haftpflichtversicherung bietet keinen Schutz, wenn Sie mit einem Mietwagen unterwegs sind und dabei einen Schaden verursachen. Stattdessen greift hier die Kfz-Haftpflicht des Vermieters – ergänzt durch optionale Kasko-Policen. Wer sich gegen hohe Selbstbeteiligungen oder unklare Bedingungen absichern möchte, sollte bei der Buchung genau hinsehen oder sich im Vorfeld unabhängig beraten lassen.

Wir helfen Ihnen gern dabei, den Überblick zu behalten – sei es bei privaten Auslandsreisen, Mietwagennutzung oder auch bei Fragen zu Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung.

Sie möchten wissen, ob Ihr aktueller Versicherungsschutz ausreicht – oder ob eine clevere Ergänzung sinnvoll wäre?
Dann melden Sie sich gern bei uns. Gemeinsam finden wir heraus, wie Sie im Ernstfall optimal abgesichert sind.
Ob per E-Mail, Telefon oder im persönlichen Gespräch – wir sind für Sie da.