Aktuelles
Haftpflichtschutz im Ehrenamt: Was leistet die private Haftpflichtversicherung?
Ob im Sportverein, bei der Freiwilligen Feuerwehr, im Tierschutz oder in sozialen Projekten – Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich. Dieses freiwillige Engagement ist für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert. Doch was passiert, wenn im Rahmen des Ehrenamts etwas schiefgeht? Wer haftet, wenn ein Schaden entsteht? Und greift in solchen Fällen die private Haftpflichtversicherung?
Diese Fragen begegnen uns in der Beratung regelmäßig – gerade, wenn Menschen zum ersten Mal eine ehrenamtliche Tätigkeit übernehmen oder wenn Vereine ihre Mitglieder absichern möchten. In diesem Beitrag erklären wir praxisnah, welche Rolle die private Haftpflichtversicherung im Ehrenamt spielt, wo sie hilft – und wo nicht.
Grundsätzliches zur privaten Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn man einem Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügt. Das gilt für den privaten Lebensbereich – also zum Beispiel beim Fahrradfahren, beim Besuch bei Freunden oder beim Umgang mit Kindern. Was viele nicht wissen: In vielen modernen Tarifen ist auch das Ehrenamt mitversichert – allerdings nicht immer automatisch und nicht in jedem Umfang.
Ehrenamt ist nicht gleich Ehrenamt
Entscheidend ist zunächst die Art der Tätigkeit. Die meisten privaten Haftpflichtversicherer unterscheiden zwischen unentgeltlichem, also klassischem Ehrenamt, und nebenberuflicher Tätigkeit mit Vergütung. Wer zum Beispiel als Trainerin oder Übungsleiter eine Aufwandsentschädigung erhält, fällt möglicherweise nicht mehr unter den Schutz der privaten Haftpflicht. Auch wenn das Engagement einem wirtschaftlichen Zweck dient oder mit besonderen Risiken verbunden ist – etwa bei medizinischen Hilfseinsätzen – kann die Absicherung über die Privathaftpflicht eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Was ist typischerweise versichert?
Viele leistungsstarke Tarife enthalten eine sogenannte Ehrenamtsklausel. Das bedeutet: Ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen, kirchlichen oder sozialen Organisationen sind ausdrücklich mitversichert. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Arbeit im Vorstand eines Vereins, die Organisation eines Spendenlaufs oder die Unterstützung bei Festen und Veranstaltungen.
Wichtig ist dabei, dass das Engagement unentgeltlich erfolgt und nicht auf eine Gewinnerzielung abzielt. Ist das der Fall, übernimmt die private Haftpflichtversicherung in der Regel Schäden, die aus fahrlässigem Verhalten entstehen – etwa wenn man bei einer Veranstaltung versehentlich ein teures technisches Gerät beschädigt oder eine Besucherin durch ein Missgeschick verletzt.
Wann reicht der private Schutz nicht aus?
Nicht versichert sind in der Regel vorsätzliche Schäden oder solche, die durch grobe Fahrlässigkeit im Rahmen einer verantwortungsvollen Organstellung entstehen – etwa als Kassenwart mit umfassender Finanzverantwortung. Auch Schäden an fremdem Eigentum, das einem zur Nutzung überlassen wurde (z. B. Vereinsräume), sind häufig ausgeschlossen oder nur eingeschränkt abgesichert.
Darüber hinaus gilt: Sobald für das Ehrenamt eine Berufshaftpflicht oder eine gesonderte Versicherung erforderlich ist – zum Beispiel bei rechtlichen oder medizinischen Tätigkeiten – greift die private Haftpflichtversicherung nicht mehr. Hier sind dann spezielle Vereinsversicherungen oder Berufshaftpflichtversicherungen gefragt.
Tipp aus der Praxis: Klare Klärung im Vorfeld
Unsere Empfehlung aus der täglichen Beratung: Wer sich ehrenamtlich engagiert, sollte frühzeitig prüfen, ob und wie der Versicherungsschutz geregelt ist. Viele Organisationen haben eine eigene Vereinshaftpflicht oder sind über kommunale Sammelverträge abgesichert. Doch darauf sollte man sich nicht blind verlassen. Ein Blick in die eigene Police oder ein kurzes Gespräch mit uns kann schnell Klarheit bringen.
Wir prüfen kostenfrei, ob Ihre private Haftpflichtversicherung Ehrenamtstätigkeiten einschließt und ob es im Einzelfall sinnvoll ist, den Schutz zu erweitern. Gerade bei langjährigem Engagement oder Tätigkeiten mit Verantwortung kann auch eine individuelle Zusatzabsicherung sinnvoll sein.
Unser Fazit
Das Ehrenamt verdient nicht nur gesellschaftliche Anerkennung, sondern auch verlässlichen Schutz. Die private Haftpflichtversicherung kann hierbei eine wichtige Rolle spielen – vorausgesetzt, die Bedingungen stimmen. Wer sich engagiert, sollte daher auch an die eigene Absicherung denken. Denn ein kleiner Fehler kann schnell große finanzielle Folgen haben. Wir helfen gerne dabei, den richtigen Versicherungsschutz zu finden – individuell, unabhängig und mit Blick auf Ihre konkrete Situation.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Ehrenamt absichern
Sie engagieren sich bereits ehrenamtlich oder planen, sich künftig einzubringen? Dann lassen Sie uns gerne darüber sprechen, ob Ihr aktueller Versicherungsschutz auch im Ehrenamt greift. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin – telefonisch, online oder persönlich bei uns in Hamburg. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.