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Haftpflichtversicherung und Kinder: Wie sind Ihre Kinder mitversichert?
Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt – denn ein kleines Missgeschick kann schnell teuer werden. Besonders für Familien stellt sich dabei oft die Frage: Wie sind unsere Kinder eigentlich mitversichert? Und was passiert, wenn ein Kind einen Schaden verursacht? In diesem Beitrag möchten wir genau das erklären und Ihnen praxisnahe Tipps geben, worauf Sie als Eltern achten sollten.
Kinder in der Familienhaftpflicht – grundsätzlich mitversichert
Die gute Nachricht vorweg: In den meisten Fällen sind Kinder automatisch über die private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Das gilt solange, wie sie minderjährig sind und sich in der Schul- oder ersten Berufsausbildung befinden – inklusive Studium oder Freiwilligendienst. Auch volljährige Kinder, die zum Beispiel nach dem Abitur eine Orientierungsphase einlegen, können weiterhin mitversichert sein, solange sie noch keinen eigenen Haushalt und keine eigene Versicherung abgeschlossen haben.
Wichtig ist dabei allerdings immer ein Blick in die konkreten Versicherungsbedingungen. Denn je nach Tarif können die Regeln leicht variieren – etwa hinsichtlich Altersgrenzen oder Ausbildungsformen. Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihren bestehenden Schutz zu überprüfen.
Deliktunfähige Kinder – Versicherung zahlt oft trotzdem
Ein häufiges Missverständnis betrifft kleine Kinder unter sieben Jahren. Rechtlich gelten sie als deliktunfähig, das heißt: Sie können für Schäden, die sie verursachen, nicht haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr liegt diese Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Bedeutet das also, dass die Haftpflichtversicherung nicht zahlt?
Nicht unbedingt. Viele moderne Haftpflicht-Tarife enthalten mittlerweile eine sogenannte Mitversicherung deliktunfähiger Kinder. Das bedeutet: Auch wenn Ihr Kind rechtlich nicht haftet, zahlt die Versicherung trotzdem – zumindest dann, wenn der Schaden ernsthaft entstanden ist und die Eltern nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Für die geschädigte Person kann das ein großer Trost sein, gerade wenn es um teure Dinge wie Smartphones, Möbel oder Fahrräder geht.
Wir achten bei unseren Empfehlungen stets darauf, dass dieser Baustein enthalten ist. Denn niemand möchte erklären müssen, warum der Schaden eines Vierjährigen nicht ersetzt wird – auch wenn rechtlich alles korrekt wäre.
Typische Schadenbeispiele aus dem Alltag
Aus unserer Beratungspraxis kennen wir viele Situationen, in denen Kinder aus Unachtsamkeit oder Neugier Schäden verursachen – ganz ohne böse Absicht. Ein Beispiel: Ein Kind fährt mit dem Fahrrad gegen ein geparktes Auto. Oder es rennt beim Spielen durch das Wohnzimmer eines Freundes und stößt dabei eine teure Vase um. In diesen Fällen springt die Haftpflichtversicherung der Eltern in der Regel ein – vorausgesetzt, das Kind war alt genug, um für den Schaden verantwortlich gemacht zu werden oder der Tarif beinhaltet die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder.
Noch ein klassischer Fall: Ein Kind lädt versehentlich einen teuren In-App-Kauf in einem Spiel herunter. Auch hier kann unter bestimmten Bedingungen die Haftpflichtversicherung helfen – allerdings nur bei besonders umfangreichen Tarifen. Solche Leistungen sind keine Selbstverständlichkeit und sollten bewusst ausgewählt werden.
Wenn Kinder volljährig werden – was Eltern wissen sollten
Sobald Kinder volljährig werden, ändert sich einiges. Der Versicherungsschutz über die Familienhaftpflicht endet nämlich nicht automatisch, aber er ist an Bedingungen geknüpft. So sind volljährige Kinder in der Regel weiterhin mitversichert, solange sie:
- sich in der Schulzeit befinden
- eine erste Ausbildung, ein Studium oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren
- unverheiratet und in der elterlichen Wohnung oder in einer Ausbildungsunterkunft wohnen
Sobald jedoch ein Kind die erste Ausbildung abschließt, einen eigenen Haushalt gründet oder heiratet, endet der Mitversicherungsschutz. Dann wird es Zeit für eine eigene private Haftpflichtversicherung. Wir beraten gern, welcher Tarif zur Lebensphase Ihres Kindes passt – denn auch Berufseinsteiger können sich sehr günstig absichern.
Unser Fazit: Früh informieren, optimal absichern
Kinder sind in der Familienhaftpflicht in der Regel gut abgesichert – allerdings lohnt sich ein genauer Blick auf die Bedingungen. Besonders wichtig sind aus unserer Sicht folgende Punkte:
- Absicherung deliktunfähiger Kinder
- klare Regelung zur Mitversicherung bei Ausbildung oder Studium
- hohe Deckungssummen (mindestens 10 Millionen Euro)
- optional: Schutz bei Internetnutzung und Gefälligkeitsschäden
Gern prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre aktuelle Haftpflichtversicherung diese wichtigen Bausteine enthält. Gerade für Familien ist ein starker Haftpflichtschutz nicht nur sinnvoll, sondern ein echter Seelenfrieden.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Haftpflichtversicherung überprüfen
Sie möchten wissen, wie Ihre Kinder aktuell mitversichert sind oder ob sich ein Tarifwechsel lohnt? Dann sprechen Sie uns gerne an – telefonisch, per E-Mail oder direkt über unser Kontaktformular. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und finden gemeinsam die passende Lösung.
Oder: Du bist dir nicht sicher, ob dein Kind noch mitversichert ist? Wir helfen dir dabei, den Überblick zu behalten – ehrlich, unabhängig und verständlich.