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Welche Schäden deckt die private Haftpflichtversicherung ab?

Wenn wir von wichtigen Versicherungen sprechen, dann steht die private Haftpflichtversicherung ganz oben auf der Liste. Warum? Weil ein kleiner Moment der Unachtsamkeit schnell große – und vor allem teure – Folgen haben kann. Ob ein kaputtes Smartphone, ein Fahrradunfall mit Personenschaden oder das berühmte Rotweinglas auf dem weißen Teppich bei Freunden: All das sind Fälle für die Haftpflichtversicherung. Aber welche Schäden sind konkret abgedeckt? Wir geben Ihnen einen verständlichen Überblick.

Personenschäden – wenn andere durch Sie verletzt werden

Ein klassischer Fall: Sie fahren mit dem Fahrrad und übersehen beim Abbiegen einen Fußgänger. Dieser stürzt, verletzt sich und muss im Krankenhaus behandelt werden. Neben den Behandlungskosten können Schmerzensgeld, Reha-Maßnahmen und Verdienstausfall hinzukommen. Genau hier greift Ihre private Haftpflichtversicherung – sie prüft die Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Schadenersatzleistungen.

Personenschäden zählen zu den teuersten Risiken, die durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Die Versicherungssumme sollte daher in Millionenhöhe liegen. Gute Tarife bieten hier mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.

Sachschäden – wenn fremdes Eigentum beschädigt wird

Sie leihen sich das iPad eines Freundes, es fällt Ihnen herunter und ist hinüber. Oder Sie stoßen aus Versehen eine Vase in der Wohnung Ihrer Gastgeberin um. In solchen Fällen spricht man von Sachschäden – also Schäden an fremden Gegenständen. Auch diese übernimmt die private Haftpflichtversicherung.

Wichtig zu wissen: In guten Tarifen ist auch der sogenannte Mietsachschaden mitversichert. Das betrifft z. B. Schäden in der gemieteten Wohnung oder im Hotelzimmer, wie etwa ein zerbrochenes Waschbecken oder eine beschädigte Tür. Aber Achtung: Reine Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung sind meist ausgeschlossen.

Vermögensschäden – wenn jemand durch Ihr Verhalten finanziellen Schaden erleidet

Neben Personen- und Sachschäden gibt es auch den sogenannten echten Vermögensschaden. Das klingt erst mal abstrakt, ist aber schnell erklärt: Es handelt sich um einen finanziellen Schaden, der weder durch eine Verletzung noch durch eine Sachbeschädigung entsteht. Beispiel: Sie geben jemandem versehentlich eine falsche Information, aufgrund derer dieser einen finanziellen Nachteil erleidet.

Solche Fälle sind seltener, aber in guten Haftpflicht-Tarifen ebenfalls mitversichert. In der Regel sind sogenannte unechte Vermögensschäden, also solche, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind, ohnehin immer abgedeckt.

Schäden durch Kinder – auch wenn sie eigentlich nicht haftbar wären

Besonders spannend für Familien: Auch Schäden durch deliktunfähige Kinder – also in der Regel Kinder unter sieben Jahren – sind in vielen guten Tarifen eingeschlossen. Rein rechtlich haften Eltern nicht automatisch, wenn ihr Kind etwas kaputt macht, solange sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Doch erklären Sie das mal der betroffenen Nachbarin, wenn der Fußball Ihres Sohnes ihre Fensterscheibe zerlegt hat. Hier springt eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung ein und übernimmt den Schaden freiwillig, damit kein Streit unter Nachbarn entsteht.

Schlüsselverlust – kleine Ursache, große Wirkung

Ein Klassiker aus dem Berufsleben: Der Verlust eines fremden Schlüssels, etwa zum Bürogebäude, kann schnell teuer werden – insbesondere, wenn eine komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss. Gute private Haftpflichtversicherungen übernehmen auch solche Schlüsselverluste, und zwar sowohl für private als auch beruflich genutzte Schlüssel, sofern Sie dazu berechtigt waren.

Gefälligkeitsschäden – wenn aus Hilfe ein Schaden wird

Sie helfen einem Freund beim Umzug, lassen versehentlich den Fernseher fallen – und der ist nun kaputt. Ohne Versicherung bleibt man hier oft auf dem Schaden sitzen, da Gerichte bei unentgeltlicher Hilfe oft keine Haftung annehmen. Mit einem Haftpflicht-Tarif, der sogenannte Gefälligkeitshandlungen einschließt, sind auch solche Schäden mitversichert. Ein echtes Plus für alle, die gerne mit anpacken.

Absicherung im Ausland – auch unterwegs gut geschützt

Viele Menschen wissen nicht, dass die private Haftpflichtversicherung auch weltweit gilt. Egal ob im Urlaub, auf einer Geschäftsreise oder während eines längeren Auslandsaufenthalts – gute Tarife bieten weltweiten Versicherungsschutz, teilweise sogar zeitlich unbegrenzt. Das gibt ein gutes Gefühl, besonders bei längeren Reisen oder einem Auslandssemester.

Fazit: Ein Muss für jeden – mit dem richtigen Tarif gut abgesichert

Die private Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen alltäglicher Missgeschicke. Von Personenschäden über beschädigte Gegenstände bis hin zu Vermögensschäden – sie greift genau dann, wenn es wirklich teuer werden kann. Wichtig ist dabei, dass Sie auf einen leistungsstarken Tarif mit hohen Versicherungssummen und sinnvollen Zusatzbausteinen achten.

Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre bestehende Haftpflichtversicherung noch zu Ihrem Leben passt oder ob ein Wechsel sinnvoll wäre.

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