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Haftungsrisiken für Vorstände von Cannabis-Vereinen: Warum eine D&O-Versicherung so wichtig ist
Die Legalisierung von Cannabis für den privaten Anbau in Deutschland hat den Weg für sogenannte Cannabis Social Clubs (CSCs) geebnet. Viele engagierte Menschen gründen derzeit Vereine, um gemeinschaftlich Cannabis anzubauen und dabei alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Was dabei jedoch oft übersehen wird: Die rechtliche und finanzielle Verantwortung für das Vereinsgeschehen liegt in hohem Maße beim Vorstand. Und: Vorstandsmitglieder haften im Ernstfall persönlich – mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Als unabhängige Versicherungsmakler begleiten wir zahlreiche CSCs bei der Gründung und in der Absicherungsstrategie. In diesem Beitrag zeigen wir, welche typischen Haftungsrisiken bestehen, wie schnell diese Realität werden können – und warum eine D&O-Versicherung für Cannabis-Vereine keine Kür, sondern Pflicht ist.
Vorstandshaftung: Ehrenamtlich – aber nicht haftungsfrei
Wer sich in einem Verein engagiert, tut das oft mit Idealismus, Herzblut und viel persönlichem Einsatz. Doch das schützt nicht automatisch vor rechtlichen Konsequenzen. Vorstände haften nach deutschem Recht für Pflichtverletzungen, falsche Entscheidungen oder die Missachtung gesetzlicher Vorgaben – auch wenn sie unentgeltlich tätig sind. Die Regelung zur Vorstandshaftung (§§ 31a, 31b BGB) lässt Spielraum, doch gerade im sensiblen Bereich der Cannabisregulierung kann der Vorwurf von Fahrlässigkeit schnell im Raum stehen.
Anders als viele denken, haften Vorstände dabei nicht „nur“ mit Vereinsvermögen. Ist dieses nicht ausreichend oder wird persönliche Verantwortung festgestellt, kann das private Konto oder sogar das Eigenheim betroffen sein.
Konkrete Haftungsrisiken in Cannabis-Vereinen
Die Anforderungen an Cannabis-Vereine sind hoch. Die gesetzlichen Vorschriften zur Dokumentation, zum Anbau, zur Lagerung, zur Weitergabe und zu internen Prozessen sind komplex – und stellen hohe Erwartungen an die Vereinsführung.
Typische Haftungsszenarien aus der Praxis:
– Fehlerhafte Finanzentscheidungen: z. B. Investitionen in ungeeignete Räumlichkeiten, unzulässige Ausgaben oder Missmanagement von Mitgliedsbeiträgen
– Verstöße gegen Auflagen der Behörden, etwa durch mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen, unvollständige Dokumentation oder unzureichende Trennung von Anbau- und Verwaltungsbereich
– Vertragsverletzungen, z. B. bei Mietverträgen, Dienstleistervereinbarungen oder Equipmentbeschaffung
– Versäumnisse im Umgang mit Personal, etwa bei der Anstellung ohne korrekte Meldung, fehlende Sozialversicherung oder Verstöße gegen Arbeitsschutz
– Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, z. B. wenn ein Mitglied im Vereinsheim stürzt und es an einer Absicherung gefehlt hat
– Fehlende oder falsche Aufklärung gegenüber Mitgliedern, was zu internen Konflikten und rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann
All diese Situationen können zu persönlichen Schadensersatzforderungen führen – insbesondere, wenn das Verhalten als fahrlässig oder vorsätzlich eingestuft wird.
Was leistet eine D&O-Versicherung für Vereinsvorstände?
Die sogenannte Directors-and-Officers-Versicherung (kurz: D&O) schützt Vorstandsmitglieder vor den finanziellen Folgen solcher Haftungssituationen. Sie funktioniert im Prinzip wie eine Berufshaftpflicht für Organmitglieder und greift immer dann, wenn das Privatvermögen in Gefahr gerät.
Die wichtigsten Funktionen der D&O im Überblick:
– Prüfung der Ansprüche durch die Versicherung: Die D&O wehrt unberechtigte Forderungen ab („passiver Rechtsschutz“)
– Kostenerstattung für Anwalt, Gutachten und Gericht
– Übernahme berechtigter Schadensersatzansprüche
– Versicherungsschutz für vergangene und zukünftige Tätigkeiten (Nachhaftung auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt)
– Schutz auch bei internen Auseinandersetzungen innerhalb des Vereins (z. B. wenn Mitglieder gegen den Vorstand klagen)
Wichtig ist: Der Verein selbst schließt die D&O-Versicherung ab, versichert sind aber die handelnden Personen – also der gesamte Vorstand sowie ggf. besondere Vertreter, Geschäftsstellenleiter oder Beiratsmitglieder.
Besonderheiten bei Cannabis Social Clubs
Gerade bei Cannabis-Vereinen kommt noch eine weitere Ebene hinzu: Das rechtliche Umfeld ist dynamisch, die behördlichen Anforderungen sind hoch und teils noch nicht einheitlich geklärt. In dieser Grauzone kann ein Fehlverhalten schneller als grob fahrlässig gelten – sei es durch Missverständnisse bei der Auslegung des Gesetzes oder durch noch fehlende Leitlinien seitens der Behörden.
Darum sollte jeder Vorstand eines CSCs ganz genau prüfen:
– Werden alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten?
– Gibt es ein funktionierendes internes Kontrollsystem?
– Ist mein persönliches Risiko im Fall eines Vorwurfs abgesichert?
Unsere Erfahrung zeigt: Eine D&O-Versicherung gehört zu den zentralen Versicherungen, die kein CSC-Vorstand vernachlässigen darf.
Unsere Empfehlung aus der Praxis
Wir beraten regelmäßig neue Cannabis Social Clubs und haben passende D&O-Lösungen im Portfolio, die speziell auf die Bedürfnisse gemeinnütziger und nicht-gewinnorientierter Vereine zugeschnitten sind. Die Beiträge sind oft überraschend günstig – und der Nutzen im Ernstfall unbezahlbar.
Zudem empfehlen wir: Kombinieren Sie die D&O mit einer Vereinshaftpflichtversicherung, die Sach- und Personenschäden absichert. Auch eine Rechtsschutzversicherung für Vereine kann sinnvoll sein, um z. B. arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen oder Strafverfahren abzusichern. Für die Absicherung von Geräten, Ausstattung oder Anbauflächen bieten wir zudem maßgeschneiderte Inventarversicherungen an.
Persönliche Beratung? Jederzeit!
Sie sind bereits im Vorstand eines Cannabis-Vereins oder planen die Gründung eines CSCs? Dann sichern Sie sich rechtzeitig gegen persönliche Haftungsrisiken ab – mit einer maßgeschneiderten D&O-Versicherung.
Sie können jederzeit ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns vereinbaren – telefonisch, per Video oder persönlich in unserem Büro in Hamburg.