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Cannabis Social Clubs: Was erlaubt ist – und wie sich Vereine optimal absichern
Seit dem 1. Juli 2024 ist es offiziell: In Deutschland dürfen sogenannte Cannabis Social Clubs (CSCs) unter strengen Vorgaben gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder weitergeben. Die rechtliche Grundlage dafür wurde im Cannabisgesetz (CanG) geschaffen, das am 1. April 2024 in Kraft trat. So groß die Euphorie vieler Vereinsgründer:innen auch ist – sie sollten sich der Verantwortung und der Risiken bewusst sein. Denn der Betrieb eines CSCs bringt nicht nur bürokratische und organisatorische Herausforderungen mit sich, sondern auch versicherungsrelevante Fragen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was aktuell gilt, wo die größten Risiken liegen und wie Sie Ihren Verein richtig absichern.
Was ist ein Cannabis Social Club – und was ist erlaubt?
Laut § 23 CanG handelt es sich bei einem Cannabis Social Club um eine nicht-kommerzielle Anbauvereinigung, die maximal 500 volljährige Mitglieder haben darf. Der Zweck: gemeinschaftlicher Anbau und Abgabe von Cannabis an die Mitglieder – in festgelegten Mengen. Die wichtigsten Eckpunkte: Maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat dürfen an Mitglieder abgegeben werden. Die Abgabe darf nur in Form von getrocknetem Cannabis erfolgen. Es dürfen maximal 50 Gramm pro Monat selbst konsumiert werden. Der Konsum auf Vereinsgelände ist nicht erlaubt. Mitglieder müssen seit mindestens sechs Monaten in Deutschland leben. Jedes Mitglied darf nur einem CSC gleichzeitig angehören. Die Clubs müssen zudem strenge Dokumentationspflichten, Qualitätskontrollen, Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutzstandards einhalten. Verstöße können schnell zu Bußgeldern oder sogar zum Entzug der Anbaugenehmigung führen.
Versicherungen für Cannabis Social Clubs – Pflicht oder Kür?
Wenn man bedenkt, welche Verantwortung Vorstände, Betreiber und Helfer:innen in einem CSC übernehmen, wird schnell klar: Eine solide Versicherungsstruktur ist kein „Nice-to-have“, sondern unverzichtbar. Auf unserem Blog www.oeconomia.de haben wir bereits erläutert, welche Versicherungen besonders wichtig sind – und warum:
Die wichtigsten Absicherungen im Überblick
1. Vereinshaftpflichtversicherung
Diese Police schützt den Verein, wenn durch Vereinsaktivitäten Personen- oder Sachschäden entstehen – etwa bei Veranstaltungen, Führungen durch die Anbaufläche oder Besuchen im Clubhaus. In vielen Fällen wird sie auch als Betriebshaftpflichtversicherung für Vereine bezeichnet.
Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass auch Tätigkeiten wie Beratung, Vorträge oder Vereinsfahrten mit abgedeckt sind.
2. D&O-Versicherung (Vermögensschaden-Haftpflicht für Vorstände)
Vorstandsmitglieder haften mit ihrem Privatvermögen, wenn ihnen ein Pflichtverstoß vorgeworfen wird – zum Beispiel bei einem Fehler in der Buchführung, der zu einer Betriebsprüfung führt. Die D&O-Versicherung schützt hier vor teuren Schadenersatzansprüchen.
Wichtig: Nur in Kombination mit der Vereinshaftpflicht möglich.
3. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Sie deckt echte Vermögensschäden ab, etwa durch Fristversäumnisse bei Steuerabgaben, fehlerhafte Mitgliederverwaltung oder unzulässige Weitergabe von Daten. Gerade in CSCs mit vielen Mitgliedern und komplexer Verwaltung ein Muss.
4. Cyber- und Datenversicherung
Die Vereins-IT ist meist nicht professionell abgesichert – dabei enthalten Mitgliederlisten, Anbauprotokolle und Logbücher sensible Daten, die unter das Datenschutzrecht fallen. Die Cyberversicherung schützt vor den Folgen von Hackerangriffen, Datenschutzverstößen und Systemausfällen.
5. Inventarversicherung (Inhaltsversicherung)
Sie sichert bewegliche Gegenstände wie Pflanzenlampen, Trocknungsschränke, Werkzeuge, Bürogeräte oder Möbel ab – gegen Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus. Besonders wichtig für Clubs mit einer festen Anbaustätte.
Hinweis: Samen, Stecklinge, Pflanzen und das Endprodukt sind nicht mitversichert
6. Rechtsschutzversicherung
Nicht jeder Konflikt lässt sich intern regeln. Wenn es um arbeitsrechtliche Themen, Ordnungswidrigkeiten, Satzungsstreitigkeiten oder Vertragsfragen geht, hilft die passende Rechtsschutzversicherung – inklusive Spezial-Strafrechtsschutz für Vorstandsmitglieder.
Was bei der Absicherung beachtet werden sollte
Wir empfehlen unseren CSC-Kund:innen eine strukturierte Risikoanalyse, bevor der Verein den Betrieb aufnimmt. Dabei prüfen wir: Welche Tätigkeiten genau geplant sind? Wie hoch ist das Risiko einzelner Bereiche? Wie groß ist die Mitgliederstruktur? Gibt es Personal oder ehrenamtlich Tätige? Anhand dieser Informationen lässt sich ein Versicherungskonzept erstellen, das nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig absichert – individuell und bedarfsgerecht.
Unser Fazit: Gute Absicherung ist keine Option, sondern Verantwortung
Ein Cannabisverein zu gründen ist eine tolle Möglichkeit, die Legalisierung aktiv mitzugestalten – aber es ist auch ein verantwortungsvoller Schritt. Wer gut vorbereitet ist und auf professionelle Absicherung setzt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch seine Mitstreiter:innen.
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