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Typische Schadensbeispiele für die Kfz-Haftpflichtversicherung: Wann greift sie?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und kommt immer dann zum Einsatz, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen oder deren Eigentum Schaden zufügen. Aber wie sieht das in der Praxis aus? In diesem Beitrag stellen wir Ihnen einige typische Schadensbeispiele vor, bei denen die Haftpflichtversicherung einspringt.

Beispiel 1: Auffahrunfall im Stadtverkehr

Sie fahren im dichten Stadtverkehr, als das Fahrzeug vor Ihnen plötzlich stark abbremst. Sie reagieren zu spät und fahren dem vorderen Auto auf. Durch den Aufprall wird das Auto des Unfallgegners beschädigt – die Stoßstange ist eingedrückt, und die Rücklichter sind kaputt. Außerdem erleidet der Fahrer des anderen Fahrzeugs ein Schleudertrauma.

Haftpflichtleistung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Reparaturkosten des beschädigten Fahrzeugs und die Heilbehandlungskosten des verletzten Fahrers. Auch ein möglicher Verdienstausfall oder Schmerzensgeld werden durch die Versicherung abgedeckt.

Beispiel 2: Parkschaden

Sie parken Ihr Auto in einer engen Parklücke. Beim Aussteigen öffnet ein Mitfahrer die Tür zu schnell, und die Autotür schlägt gegen das nebenstehende Fahrzeug. Der Lack des Nachbarfahrzeugs wird dabei zerkratzt und eine kleine Delle ist sichtbar.

Haftpflichtleistung: In diesem Fall deckt die Haftpflichtversicherung die Kosten für die Lackierung und die Reparatur der Delle am Nachbarfahrzeug. Die Kosten für Ihren eigenen Schaden müssen Sie allerdings selbst tragen, es sei denn, Sie haben eine Kaskoversicherung abgeschlossen.

Beispiel 3: Fahrradunfall

Sie fahren durch eine enge Straße und übersehen beim Abbiegen einen Radfahrer. Der Radfahrer stürzt und verletzt sich dabei leicht, sein Fahrrad wird ebenfalls beschädigt.

Haftpflichtleistung: Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Arztkosten des Radfahrers sowie die Reparaturkosten für das beschädigte Fahrrad. Eventuell anfallendes Schmerzensgeld wird ebenfalls durch die Versicherung bezahlt.

Beispiel 4: Unfall mit einem Fußgänger

Sie fahren bei schlechten Sichtverhältnissen und bemerken zu spät, dass ein Fußgänger die Straße überquert. Obwohl Sie bremsen, kommt es zum Zusammenstoß, und der Fußgänger wird verletzt.

Haftpflichtleistung: In diesem tragischen Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung die Behandlungskosten des verletzten Fußgängers sowie eventuelle Schmerzensgeldforderungen. Sollten langfristige Folgen oder ein Verdienstausfall entstehen, kommt die Haftpflichtversicherung auch dafür auf.

Beispiel 5: Sachschaden an fremden Gebäuden

Sie rangieren rückwärts aus einer Einfahrt und übersehen dabei ein Hoftor. Beim Zusammenstoß wird das Tor stark beschädigt.

Haftpflichtleistung: Die Versicherung übernimmt in diesem Fall die Reparaturkosten für das beschädigte Tor und eventuelle Folgekosten, falls durch den Schaden weitere Reparaturen am Grundstück notwendig werden.

Fazit: Wann die Haftpflicht greift

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt eine Vielzahl von Schäden ab, die durch Ihr Fahrzeug verursacht werden – sei es an anderen Fahrzeugen, an Personen oder an fremdem Eigentum. Sie schützt Sie vor hohen finanziellen Forderungen, die nach einem Unfall entstehen können, und ist daher unverzichtbar für jeden Autofahrer.

Falls Sie Fragen zu Ihrer Haftpflichtversicherung haben oder eine individuelle Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!