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Wichtige Änderungen bei der Barmenia Zahnzusatzversicherung ab September 2024

Liebe Kundinnen und Kunden,

ich möchte Euch heute über einige wichtige Änderungen informieren, die die Zahnzusatzversicherung bei der Barmenia betreffen. Diese Änderungen treten zum 1. September 2024 in Kraft und könnten für diejenigen von Euch, die eine Zahnzusatzversicherung bei der Barmenia in Erwägung ziehen oder bereits abgeschlossen haben, von Interesse sein.

Neuer Tarif „Mehr Zahnvorsorge Bonus D“ ersetzt bisherigen Tarif

Die Barmenia schließt den bisherigen Tarif „Mehr Zahnvorsorge Bonus“ für Neuabschlüsse und führt stattdessen den neuen Tarif „Mehr Zahnvorsorge Bonus D“ ein. Es gibt einige entscheidende Unterschiede, die Ihr kennen solltet:

  • Zahnprophylaxe: Im neuen Tarif werden 80 % der Kosten für Zahnprophylaxe (inklusive professioneller Zahnreinigung) übernommen, allerdings mit einer Begrenzung auf 200 Euro pro Kalenderjahr. Der alte Tarif erstattete hier 100 % der Kosten, ohne eine jährliche Begrenzung.
  • Zahnstaffel für Zahn- und Parodontosebehandlungen: Neu eingeführt wird eine Zahnstaffel für die ersten beiden Jahre. Das bedeutet, dass im ersten Jahr maximal 150 Euro und im zweiten Jahr insgesamt bis zu 300 Euro für Zahn- und Parodontosebehandlungen übernommen werden. Diese Begrenzung gab es im alten Tarif nicht.
  • Weitere Leistungen: Die restlichen Leistungen, wie z. B. die Erstattung für Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie, bleiben weitgehend unverändert.

Der neue Tarif „Mehr Zahnvorsorge Bonus D“ ist ausschließlich in Kombination mit einem der Zahnersatztarife der Barmenia (z. B. Mehr Zahn 80, Mehr Zahn 90 oder Mehr Zahn 100) erhältlich. Wenn Ihr nur eine Zahnvorsorgeversicherung ohne Zahnersatz benötigt, bleibt der Tarif „Mehr Zahnvorsorge D“ weiterhin eine Option.

Änderungen beim Tarif „Mehr Sehen“

Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Tarif „Mehr Sehen“. Ab dem 1. September 2024 kann dieser Tarif nur noch in Verbindung mit einem der „Mehr Gesundheit 500 D“, „1000 D“ oder „2000 D“ Tarife abgeschlossen werden. Ein separater Abschluss ist nicht mehr möglich.

Was bedeuten diese Änderungen für Euch?

Für diejenigen unter Euch, die bereits einen Vertrag haben, ändert sich zunächst nichts. Diese Änderungen betreffen vor allem das Neugeschäft, also neue Vertragsabschlüsse ab dem 1. September 2024. Wenn Ihr jedoch mit dem Gedanken spielt, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen oder den bestehenden Vertrag anzupassen, sind diese Neuerungen definitiv etwas, das Ihr berücksichtigen solltet.

Wie geht es weiter?

Falls Ihr Fragen zu den Änderungen habt oder unsicher seid, welcher Tarif für Euch der richtige ist, stehe ich Euch selbstverständlich zur Verfügung. Zusammen finden wir den besten Schutz für Eure Zähne, der genau zu Euren Bedürfnissen passt.

Wir freuen uns auf Eure Anfragen und sind gerne für Euch da!

Das Team der Oeconomia