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Wann greift die private Haftpflichtversicherung nicht?Und wie Sie sich gegen die verbleibenden Risiken schützen können
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Policen überhaupt. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn man einer anderen Person unbeabsichtigt einen Schaden zufügt – sei es durch einen kleinen Missgeschick im Alltag oder durch eine folgenschwere Unachtsamkeit. Doch viele verlassen sich blind auf den Schutz ihrer Haftpflichtversicherung und sind sich nicht bewusst, dass es auch hier klare Grenzen gibt. In diesem Beitrag schauen wir gemeinsam auf typische Ausschlussfälle und erklären, wie Sie sich zusätzlich absichern können, um im Fall der Fälle nicht doch auf den Kosten sitzenzubleiben.
1. Vorsatz: Wenn Absicht im Spiel ist
Der wichtigste Grundsatz in der privaten Haftpflichtversicherung lautet: Es wird nur gezahlt, wenn ein Schaden fahrlässig verursacht wurde. Wer hingegen vorsätzlich handelt – also mit Absicht einen Schaden herbeiführt –, kann nicht auf Unterstützung durch seine Versicherung hoffen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Sachschaden, einen Personenschaden oder einen Vermögensschaden handelt. Gerade bei Streitigkeiten in Nachbarschaften oder innerhalb der Familie wird oft emotional reagiert – im schlimmsten Fall absichtlich. In solchen Fällen hilft keine Police der Welt.
2. Schäden innerhalb der Familie und unter Versicherten
Auch wenn es unlogisch klingt: Wenn Sie innerhalb Ihres Haushalts oder gegenüber mitversicherten Personen einen Schaden verursachen, bleibt der Versicherungsschutz oft außen vor. Denn die private Haftpflicht soll vor allem Schäden gegenüber Dritten abdecken. Wenn also z. B. der Ehemann das Smartphone seiner Ehefrau versehentlich zerstört, zahlt die Haftpflicht in der Regel nicht – selbst wenn beide versichert sind. Es gibt allerdings spezielle Tarife, die gewisse Schäden im Innenverhältnis mit abdecken. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich.
3. Schäden durch geliehene oder gemietete Sachen
Ein häufiger Irrtum: Wer sich etwas leiht – etwa das Wohnmobil des Nachbarn oder die Kamera einer Freundin – geht oft davon aus, dass im Schadenfall die Haftpflichtversicherung einspringt. Doch genau das ist häufig nicht der Fall. Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen sind in vielen Standardtarifen ausgeschlossen oder nur sehr begrenzt mitversichert. Auch hier gilt: Gute Tarife bieten eine Lösung – teilweise mit Erstattungssummen bis 10.000 Euro oder mehr.
4. Berufliche Tätigkeiten sind nicht mitversichert
Die private Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Risiken aus dem privaten Bereich ab. Wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit, nebenberuflichen Selbstständigkeit oder ehrenamtlichen Engagements einen Schaden verursacht, braucht eine gesonderte Haftpflichtversicherung. Für Freiberufler, Handwerker, Lehrer oder Vereinsvorstände kann eine Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht unverzichtbar sein. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten sind nicht automatisch versichert – je nach Umfang und Verein lohnt sich eine individuelle Prüfung.
5. Schäden durch motorisierte Fahrzeuge
Obwohl es ein alltäglicher Fall ist: Sobald ein Schaden mit einem Auto, Motorrad oder E-Scooter verursacht wird, greift die private Haftpflicht nicht. Dafür gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Doch auch hier gibt es Grauzonen: Zum Beispiel sind manche E-Bikes oder motorisierte Kinderfahrzeuge nicht automatisch versichert. Wir empfehlen daher, bei jedem neuen Fahrzeug kurz Rücksprache zu halten, ob und wie es versichert ist.
6. Gefälligkeitshandlungen und Freundschaftsdienste
Wer beim Umzug hilft oder auf die Kinder der Nachbarn aufpasst, handelt aus Gefälligkeit. Was viele nicht wissen: Bei sogenannten „Gefälligkeitsschäden“ kann die Haftpflichtversicherung ihre Leistung verweigern, wenn der Schaden nur leicht fahrlässig verursacht wurde. Der Hintergrund: Wer unentgeltlich hilft, haftet laut Rechtsprechung in vielen Fällen gar nicht – und damit fehlt die Voraussetzung für eine Versicherungsleistung. In modernen Tarifen gibt es allerdings häufig eine sogenannte Gefälligkeitsklausel, die genau solche Fälle mit absichert.
7. Schäden durch Haustiere – aber nicht alle
Während Schäden durch Hunde und Pferde in einer eigenen Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert werden müssen, sind kleinere Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Ziervögel meist in der privaten Haftpflicht mitversichert. Anders sieht es bei exotischen Tieren wie Schlangen, Spinnen oder Affen aus – hier ist in vielen Fällen kein Versicherungsschutz vorhanden. Wer unsicher ist, sollte den Versicherungsschutz unbedingt überprüfen und ggf. erweitern.
8. Allmählichkeitsschäden und Abnutzung
Schäden, die nicht plötzlich, sondern schleichend entstehen – etwa durch Wasser, Öl oder andere Flüssigkeiten –, sind sogenannte Allmählichkeitsschäden. Diese werden häufig ausgeschlossen, wenn sie über längere Zeit unbemerkt geblieben sind. Auch Schäden durch normalen Verschleiß, Rost, Schimmel oder Materialermüdung sind nicht versichert. Das betrifft zum Beispiel Mietverhältnisse, in denen Schäden durch Tropfwasser nicht sofort auffallen.
Wie Sie sich schützen können – unsere Empfehlungen
Der erste Schritt ist die Wahl eines guten Tarifs. Nicht jede Haftpflichtversicherung ist gleich – und es gibt enorme Unterschiede in Preis und Leistung. Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleichen wir für unsere Kundinnen und Kunden regelmäßig die besten Anbieter am Markt und achten dabei gezielt auf solche Fallstricke. Unser Tipp: Achten Sie bei der Tarifwahl auf Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden, Forderungsausfalldeckung und die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder – das sind oft unterschätzte Bausteine, die im Alltag eine große Rolle spielen.
Darüber hinaus prüfen wir bei bestimmten Risiken, ob eine zusätzliche Absicherung sinnvoll ist – z. B. eine Tierhalterhaftpflicht, Berufshaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Auch für Familien mit Kindern oder Personen mit ehrenamtlichem Engagement gibt es passende Zusatzlösungen.
Fazit: Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert – aber man kann vorsorgen
Die private Haftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz, aber kein Alleskönner. Wer sich der Ausschlüsse bewusst ist und entsprechend vorsorgt, kann mit einem guten Gefühl durchs Leben gehen. Wir beraten Sie gern individuell und unabhängig – ob in Hamburg in unserem Büro oder digital im Videocall.