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Mitgliederhaftung in Cannabis-Vereinen: Welche Risiken tragen die Mitglieder selbst?
Mit der Gründung zahlreicher Cannabis Social Clubs (CSCs) im Zuge der Teillegalisierung stellen sich viele Mitglieder eine berechtigte Frage: Haften wir persönlich, wenn im Verein etwas schiefgeht? Die Vorstellung, für ein Missgeschick oder eine Unachtsamkeit mit dem Privatvermögen einstehen zu müssen, verunsichert viele – besonders dann, wenn die Organisation noch jung ist und sich viele Prozesse erst einspielen.
In diesem Artikel klären wir auf, in welchen Fällen Mitglieder selbst zur Verantwortung gezogen werden können, wann der Verein oder seine Versicherungen einspringen und wie sich Mitglieder zusätzlich privat absichern können, um unbeschwert und rechtssicher am Clubleben teilzunehmen.
Vereinsstruktur schützt – aber nicht in jedem Fall
Ein Cannabis Social Club wird in der Regel als eingetragener Verein (e. V.) geführt. Das hat viele Vorteile – unter anderem auch in Sachen Haftung. Denn grundsätzlich gilt: Der Verein als juristische Person haftet für das, was im Rahmen seiner Tätigkeit passiert. Mitglieder haften also nicht automatisch persönlich, nur weil sie Teil des Vereins sind.
Aber: Diese „Schutzmauer“ hat Grenzen. Wer selbst aktiv handelt, insbesondere fahrlässig oder gar vorsätzlich gegen Regeln, Gesetze oder Sicherheitsvorgaben verstößt, kann sehr wohl persönlich haftbar gemacht werden. Das betrifft etwa das unsachgemäße Hantieren mit Technik im Growbereich, das Ignorieren von Brandschutzauflagen oder das unerlaubte Herausgeben von Vereinsprodukten.
Persönliche Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz
Ein besonders relevanter Punkt ist die grobe Fahrlässigkeit. Das bedeutet: Man hat die gebotene Sorgfalt in erheblichem Maße außer Acht gelassen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mitglied lässt eine Heizung unbeaufsichtigt laufen, obwohl klar war, dass dies ein Sicherheitsrisiko darstellt. Kommt es dadurch zu einem Brand, kann das Mitglied haftbar gemacht werden – auch dann, wenn der Verein eine Sachversicherung hat. Denn Versicherer prüfen in solchen Fällen ganz genau, ob ein Mitverschulden vorliegt.
Vorsätzliches Fehlverhalten – also z. B. das gezielte Herausgeben von Produkten an Nichtmitglieder – ist ebenfalls ein Haftungsrisiko. Hier greift keine Vereinsversicherung und es drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen für das jeweilige Mitglied selbst.
Wann Vereinsversicherungen schützen
Ein gut aufgestellter Cannabis-Verein sollte über mehrere wichtige Versicherungen verfügen, um seine Mitglieder und das Vereinsvermögen zu schützen. Die Vereinshaftpflichtversicherung ist dabei zentral. Sie deckt Schäden ab, die durch die Tätigkeit des Vereins entstehen – auch wenn ein Mitglied im Rahmen seiner Aufgaben etwas falsch macht.
Wichtig: Diese Versicherung greift nur dann, wenn das Mitglied im Auftrag und im Sinne des Vereins gehandelt hat – nicht bei privaten Handlungen oder bei Verstößen gegen Vorschriften.
Ergänzend kann eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability) sinnvoll sein, wenn Mitglieder Leitungsfunktionen übernehmen. Sie schützt Vorstände und Entscheider bei finanziellen Schäden, die durch Fehlentscheidungen entstehen. Auch hier gilt: Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind in der Regel ausgeschlossen.
Private Absicherung durch Privathaftpflicht
Viele Risiken lassen sich jedoch durch eine gute private Haftpflichtversicherung abfedern. Diese springt ein, wenn man außerhalb des Vereinsauftrags – z. B. als normales Mitglied bei einer Veranstaltung – einen Schaden verursacht. Beispiel: Ein Mitglied verschüttet bei einem Infoabend versehentlich Tee auf das private Notebook eines Gasts. Hier kann die Privathaftpflicht leisten, sofern keine Ausschlüsse greifen.
Unser Tipp: Wer regelmäßig im Club aktiv ist oder auch mal Aufgaben übernimmt, sollte seinen privaten Haftpflichtschutz prüfen lassen – idealerweise durch einen unabhängigen Berater, der die Schnittstellen zwischen Vereins- und Privatrisiken kennt.
Unsere Empfehlung aus der Beratungspraxis
Wir erleben es häufig, dass Mitglieder gar nicht wissen, welche Absicherungen sie selbst brauchen und was bereits über den Verein geregelt ist. Deshalb unsere klare Empfehlung: Sprecht offen im Verein über Versicherungsschutz, Zuständigkeiten und euer eigenes Haftungsrisiko. Gerade neue Mitglieder sollten erfahren, was sie tun – aber auch, was sie besser lassen sollten.
Und wenn ihr euch privat absichern wollt: Eine solide Privathaftpflicht ist nicht teuer, aber im Schadensfall Gold wert. Wir beraten euch gern dazu, auch unabhängig vom Verein – denn eure Sicherheit sollte nicht am Versicherungskleingedruckten scheitern.
Fazit: Verantwortung ja, Risiko kontrollierbar
Als Mitglied eines Cannabis Social Clubs trägt man Verantwortung – aber das heißt nicht, dass man automatisch mit einem Bein im Gefängnis steht. Mit gesundem Menschenverstand, einem gut organisierten Verein und der richtigen Absicherung ist das Risiko kalkulierbar.
Dennoch gilt: Informieren, absichern und im Zweifel lieber einmal mehr nachfragen. So wird das Clubleben nicht nur rechtlich sicher, sondern auch entspannter und vertrauensvoller für alle Beteiligten.