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Haftpflichtversicherung bei Gefälligkeitsschäden: Wer zahlt, wenn ein Missgeschick passiert?
Im Alltag helfen wir einander ganz selbstverständlich. Wir tragen das Sofa mit dem Nachbarn in den vierten Stock, gießen in der Urlaubszeit die Blumen der Kollegin oder helfen dem besten Freund beim Umzug. Doch was passiert, wenn bei dieser Gefälligkeit etwas schiefläuft? Zum Beispiel, wenn das teure Aquarium beim Blumengießen überflutet wird oder das teure TV-Gerät beim Tragen die Treppe hinunterrutscht? Greift dann die private Haftpflichtversicherung – oder bleibt man auf dem Schaden sitzen?
Diese Frage stellen sich viele – und die Antwort ist alles andere als einfach. Denn nicht jeder Schaden ist automatisch versichert. In diesem Beitrag klären wir, was Gefälligkeitsschäden sind, welche Rolle die Haftpflichtversicherung dabei spielt und worauf Sie achten sollten, um nicht aus gutem Willen plötzlich in einer finanziellen Zwickmühle zu landen.
Was sind Gefälligkeitsschäden?
Als Gefälligkeitsschäden bezeichnet man Schäden, die im Rahmen einer unentgeltlichen Hilfeleistung entstehen. Es geht also um Freundschaftsdienste, bei denen keine Gegenleistung vereinbart wurde. Typische Beispiele sind Hilfe beim Umzug, Urlaubsvertretung, Gartenarbeit oder auch die vorübergehende Betreuung von Haustieren oder Kindern. Rechtlich gesehen handelt es sich bei diesen Hilfen nicht um ein Vertragsverhältnis – und genau das macht die Absicherung so komplex.
Warum die Haftpflichtversicherung oft nicht zahlt
Die private Haftpflichtversicherung schützt grundsätzlich vor den finanziellen Folgen, wenn Sie einem Dritten versehentlich einen Schaden zufügen. Doch bei Gefälligkeitshandlungen wird oft unterstellt, dass man den Schaden „auf eigene Gefahr“ in Kauf genommen hat. Das bedeutet: Wer freiwillig hilft, trägt auch das Risiko für Schäden, die im Rahmen dieser Hilfeleistung passieren. Die Versicherung kann sich in solchen Fällen auf eine sogenannte „stillschweigende Haftungsfreizeichnung“ berufen. Kurz gesagt: Weil man dem anderen einen Gefallen tun wollte, verzichtet dieser automatisch auf Schadenersatz.
Diese Rechtsauffassung hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen blieben – obwohl sie gar nichts dafür konnten. Besonders bitter: Gerade bei größeren Schäden (z. B. beschädigte Elektronik, zerbrochene Möbel oder ausgelaufene Flüssigkeiten) kann das richtig teuer werden.
Gute Nachrichten: Viele moderne Tarife schließen Gefälligkeitsschäden mit ein
In den letzten Jahren haben viele Versicherer auf die Kritik reagiert und ihre Bedingungen verbessert. Gute Haftpflichtversicherungen erkennen Gefälligkeitsschäden ausdrücklich als mitversichert an – oft bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Damit ist man auch bei unbezahlten Hilfstätigkeiten auf der sicheren Seite. Entscheidend ist, ob der Tarif diese Leistung beinhaltet und in welchem Umfang.
In unserer Beratungspraxis prüfen wir genau, ob Ihre bestehende Haftpflichtversicherung Gefälligkeitsschäden einschließt. Falls nicht, helfen wir Ihnen gerne dabei, einen besseren Schutz zu finden – denn oft lässt sich mit einem modernen Tarif nicht nur diese, sondern auch viele weitere Lücken schließen, ohne dass es teurer wird.
Wichtig: Die Höhe der Deckung und die Bedingungen prüfen
Auch wenn Gefälligkeitsschäden im Tarif enthalten sind, lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte. Häufig sind die Leistungen auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt – beispielsweise 5.000 oder 10.000 Euro pro Schadenfall. Zudem verlangen manche Versicherer, dass der Schaden „nicht grob fahrlässig“ verursacht wurde oder dass keine andere Absicherung besteht (z. B. über eine Hausratversicherung oder eine Transportversicherung beim Umzug).
Unser Tipp: Wer regelmäßig hilft – sei es im Freundeskreis, im Verein oder in der Nachbarschaft –, sollte auf eine umfassende Deckung achten. Je nach Lebenssituation kann es sogar sinnvoll sein, über Zusatzbausteine oder besondere Tarife (z. B. für Ehrenamtliche oder Helfer im privaten Umfeld) nachzudenken.
Fazit: Freundschaftsdienste mit Versicherungsschutz
Helfen ist Ehrensache – aber auf den eigenen Kosten sitzen zu bleiben, wenn etwas schiefläuft, ist alles andere als fair. Deshalb gilt: Eine gute Haftpflichtversicherung schützt nicht nur bei klassischen Schadenfällen, sondern auch bei Missgeschicken, die im Rahmen von Gefälligkeiten passieren. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz klar formuliert ist und auch solche Fälle ausdrücklich mit abdeckt.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Haftpflichtversicherung ausreichend Schutz bietet, sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen Ihre bestehende Police kostenlos und unabhängig – und zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten, damit Sie im Ernstfall nicht alleine dastehen.