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Photovoltaikanlagen und Wohngebäudeversicherung: Was Hausbesitzer wissen sollten

Eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach zu installieren, ist ein echter Gewinn – ökologisch wie ökonomisch. Wer auf Sonnenenergie setzt, spart langfristig Stromkosten, steigert den Wert der Immobilie und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Doch wie steht es um den Versicherungsschutz? Ist die Anlage automatisch mitversichert oder braucht es zusätzlichen Schutz? Wir werfen einen Blick auf die wichtigsten Punkte und geben praktische Tipps aus dem Beratungsalltag.

Gehört die Photovoltaikanlage automatisch zur Wohngebäudeversicherung?

Photovoltaikanlagen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, gelten grundsätzlich als Gebäudebestandteil und können über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Aber: Das passiert nicht automatisch. Wichtig ist, die Installation der Anlage beim Versicherer zu melden. Nur so lässt sich der Versicherungsschutz gezielt erweitern – andernfalls kann es im Schadenfall zu Deckungslücken kommen. Gerade bei hochwertiger Technik wäre das besonders ärgerlich.

Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Ist die Photovoltaikanlage im Vertrag richtig eingebunden, sind meist diese Risiken mitversichert: Feuer (etwa durch Blitzschlag oder technischen Defekt), Sturm und Hagel sowie Leitungswasserschäden, falls etwa ein Rohrbruch im Dachbereich vorliegt. Was viele nicht wissen: Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Tierbisse (z. B. durch Marder) oder technische Defekte sind im Standardtarif häufig nicht abgedeckt. Hier kann eine spezielle Photovoltaikversicherung sinnvoll sein.

Was leistet eine spezielle Photovoltaikversicherung?

Eine solche Versicherung geht deutlich weiter und schützt unter anderem vor Diebstahl und Vandalismus, Überspannungsschäden (z. B. durch Blitzeinschlag), Tierbissen an Kabeln und Leitungen, Bedienungsfehlern und technischen Defekten. Ein weiterer Vorteil: Auch Ertragsausfälle lassen sich absichern. Wenn die Anlage wegen eines Schadens stillsteht, ersetzt die Versicherung entgangene Einspeisevergütungen oder die Mehrkosten für Strom aus dem Netz. Gerade bei größeren Anlagen oder wenn ein Teil der Finanzierung über Einspeiseerlöse geplant ist, kann sich dieser Schutz schnell bezahlt machen.

Was ist mit der Haftung?

Wer eine PV-Anlage betreibt, trägt auch Verantwortung – zum Beispiel, wenn sich ein Modul löst und auf ein benachbartes Grundstück fällt oder Passanten gefährdet. In solchen Fällen haftet der Betreiber. Deshalb lohnt sich ein Blick auf den bestehenden Haftpflichtschutz. Je nach Situation kann eine Betreiberhaftpflichtversicherung die richtige Ergänzung sein – vor allem bei vermieteten Immobilien oder bei gewerblicher Nutzung.

Unser Fazit

Photovoltaikanlagen sind eine Investition mit vielen Vorteilen – ökologisch, wirtschaftlich und ideell. Damit diese Investition auch rundum geschützt ist, lohnt sich ein genauer Blick auf den Versicherungsschutz. Die wichtigsten Schritte: Die Anlage beim Versicherer melden, Wohngebäudeversicherung ggf. anpassen und über ergänzende Absicherungen wie eine Photovoltaikversicherung oder Betreiberhaftpflicht nachdenken. Am Ende geht es darum, ruhig schlafen zu können – auch wenn’s mal kracht, blitzt oder ein Marder am Kabel nagt.

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