Aktuelles
Ertragsschadenversicherung: Schutz für landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung
Die Tierhaltung ist eine der tragenden Säulen der Landwirtschaft, bringt jedoch auch erhebliche finanzielle Risiken mit sich. Unvorhergesehene Ereignisse wie Tierseuchen, Unfälle oder Diebstahl können massive wirtschaftliche Schäden verursachen. Besonders gefährlich sind anzeigepflichtige Tierseuchen, da sie nicht nur zum Verlust der Tiere führen, sondern oft auch Betriebsschließungen und lange Wiederaufbauphasen nach sich ziehen. Die Ertragsschadenversicherung bietet landwirtschaftlichen Betrieben hier einen wichtigen Schutz.
Warum ist eine Ertragsschadenversicherung für Tierhalter wichtig?
Landwirtschaftliche Betriebe, die in die Ertragsschadenversicherung investieren, sichern sich finanziell gegen schwerwiegende Unterbrechungen im Betriebsablauf ab. Während die Tierseuchenkasse in vielen Fällen zwar den Verkehrswert der Tiere ersetzt, bleibt der eigentliche Ertragsausfall oft unberücksichtigt.
Ein Beispiel: Ein Milchviehbetrieb wird aufgrund einer anzeigepflichtigen Seuche für mehrere Monate gesperrt. Während der Quarantänezeit können weder Milch noch andere tierische Produkte verkauft werden – ein erheblicher finanzieller Verlust. Auch nach einer Seuchenbereinigung dauert es oft Monate, bis der Bestand wieder aufgebaut ist und der Betrieb rentabel arbeitet. Genau hier greift die Ertragsschadenversicherung ein und ersetzt die entgangenen Einnahmen.
Welche Risiken sind versichert?
Die Ertragsschadenversicherung deckt verschiedene Risiken ab, die zu finanziellen Verlusten im landwirtschaftlichen Betrieb führen können.
1. Anzeigepflichtige Tierseuchen
Dazu gehören Krankheiten, die gemäß Tiergesundheitsgesetz gemeldet werden müssen. Beispiele sind:
- Maul- und Klauenseuche
- Geflügelpest
- Afrikanische Schweinepest
- Bovine Virusdiarrhoe (BVD)
Sollte eine dieser Seuchen im Betrieb ausbrechen, übernimmt die Versicherung den Ertragsausfall, der durch behördliche Maßnahmen wie Tötungsanordnungen oder Betriebsschließungen entsteht.
2. Übertragbare Tierkrankheiten
Neben den meldepflichtigen Seuchen gibt es zahlreiche weitere Infektionen, die sich auf den Betriebsertrag auswirken können. Dazu gehören beispielsweise:
- Rindergrippe
- Schweineinfluenza
- Salmonellen-Infektionen
Die Versicherung schützt hier vor finanziellen Verlusten durch Bestandsverluste, Tierarztkosten oder vorübergehende Produktionsausfälle.
3. Unfälle im Tierbestand
Auch Unfälle innerhalb des Bestands, die zu massiven Ertragseinbußen führen, sind abgedeckt. Beispiele:
- Große Mengen an Tieren verenden durch Stallbrände oder technische Defekte (z. B. Belüftungsausfälle).
- Tiere verletzen sich schwer und müssen notgeschlachtet werden.
- Futtermittelvergiftungen führen zu hohen Sterberaten im Bestand.
4. Diebstahl von Nutztieren
Der Diebstahl von Tieren ist insbesondere bei hochwertigen Nutztieren wie Zuchttieren oder Rindern ein ernstzunehmendes Risiko. Wenn Tiere entwendet werden und dadurch Produktionsausfälle entstehen, sichert die Ertragsschadenversicherung die Verluste finanziell ab.
Welche Deckungsvarianten gibt es?
Die Versicherung lässt sich individuell an die Bedürfnisse des Betriebs anpassen. Grundsätzlich gibt es zwei zentrale Deckungsvarianten:
- Basisdeckung:
- Schutz vor Ertragsschäden durch anzeigepflichtige Tierseuchen und Unfälle im Tierbestand.
- Premiumdeckung:
- Zusätzlich sind Ertragsschäden durch übertragbare Tierkrankheiten und Diebstahl versichert.
Zusätzlich können individuelle Bausteine ergänzt werden, zum Beispiel:
✅ Versicherung gegen Kontaminationen (z. B. durch Futtermittel oder Umweltgifte).
✅ Versicherung eines definierten Gesundheitsstatus (z. B. zertifizierte BVD-freie Bestände).
Aktuelle Änderungen: Anpassung der Unterversicherungsklausel
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es eine wichtige Änderung: Die Unterversicherungsklausel (UVV) wurde angepasst. Dies bedeutet, dass landwirtschaftliche Betriebe nun besser gegen die stark schwankenden Marktpreise abgesichert sind.
Warum ist das wichtig?
Die Preise für tierische Produkte (Milch, Fleisch) und Futterkosten unterliegen starken Schwankungen. Wenn die Versicherungssumme in einem schlechten Jahr zu niedrig angesetzt wurde, könnte im Schadensfall die Entschädigung nicht ausreichen. Die Anpassung der UVV sorgt dafür, dass Betriebe auch bei starken Marktveränderungen eine realistische Entschädigung erhalten.
Fazit: Warum die Ertragsschadenversicherung für Tierhalter unverzichtbar ist
Ohne eine Absicherung gegen Ertragsschäden kann eine Seuche oder ein anderes unvorhergesehenes Ereignis einen landwirtschaftlichen Betrieb in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Die Ertragsschadenversicherung sorgt dafür, dass der Betrieb auch in Krisenzeiten zahlungsfähig bleibt und sich wirtschaftlich erholen kann.
Besonders für moderne, investitionsstarke Betriebe, die sich auf hohe Produktivität und Effizienz verlassen, ist eine umfassende Absicherung unerlässlich. Durch flexible Deckungsoptionen können Betriebe die Versicherung genau an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.