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BGH-Urteil: Ausschluss von Schwammschäden in Wohngebäudeversicherungen auf dem Prüfstand
Liebe Leserinnen und Leser,
in der Welt der Wohngebäudeversicherungen gibt es eine aktuelle Entwicklung, die für viele Hausbesitzer von Bedeutung ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass der generelle Ausschluss von Schwammschäden in Versicherungsverträgen möglicherweise unwirksam ist, insbesondere wenn ein Schwammbefall eine typische Folge von Leitungswasserschäden darstellt.
Hintergrund des Urteils
In dem verhandelten Fall ging es um eine Hausbesitzerin, deren Gebäude in Holzständerbauweise errichtet wurde. Nach einem Leitungswasserschaden trat ein Befall mit weißem Porenschwamm auf. Der Versicherer lehnte die Kostenübernahme mit Verweis auf eine Klausel ab, die Schäden durch Schwamm generell ausschließt. Die Klägerin argumentierte jedoch, dass dieser Ausschluss eine unangemessene Benachteiligung darstelle, da Schwammschäden eine typische Folge von Leitungswasserschäden seien.
Die Entscheidung des BGH
Der BGH hob die vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln auf und betonte, dass geprüft werden müsse, ob Schwammschäden regelmäßig oder zwangsläufige Folgen von Leitungswasseraustritten sind. Sollte dies der Fall sein, könnte der generelle Ausschluss von Schwammschäden den Vertragszweck der Versicherung gefährden und somit unwirksam sein. Diese Frage soll nun durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden.
Was bedeutet das für uns als Versicherungsnehmer?
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Versicherungsbedingungen. Insbesondere bei Gebäuden in Holzbauweise sollten wir darauf achten, ob und in welchem Umfang Schwammschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit dem Versicherer zu suchen, um mögliche Deckungslücken zu identifizieren und gegebenenfalls den Versicherungsschutz anzupassen.
Fazit
Die aktuelle Rechtsprechung des BGH könnte weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Wohngebäudeversicherungen haben. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in zukünftigen Fällen entscheiden und ob Versicherer ihre Vertragsbedingungen entsprechend anpassen werden. Für uns als Versicherungsnehmer ist es jedoch ratsam, proaktiv zu handeln und den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen.