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Pferdeverletzungen und Haftung – Wer zahlt wirklich?

Unfälle mit Pferden sind nicht selten – doch wer haftet, wenn ein Pferd sich auf einem Reitplatz verletzt? Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt sorgt für Klarheit: Nicht jede Verletzung bedeutet automatisch eine Haftung des Stallbetreibers oder Reitvereins.

Der Fall: Pferd tritt in einen Nagel

Eine Pferdebesitzerin forderte Schadensersatz vom Reitverein, bei dem ihr Pferd untergebracht war. Das Tier trat sich einen Nagel in den Huf und benötigte daraufhin eine teure Behandlung. Die Klägerin argumentierte, dass der Verein seine Obhutspflichten verletzt habe und daher für die Kosten aufkommen müsse.

Das Urteil: Kein Schadensersatz für allgemeines Lebensrisiko

Das Gericht entschied, dass der Reitverein nicht haftbar ist, sofern er zumutbare Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat. Da nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte, dass sich das Pferd die Verletzung innerhalb der Vereinsanlagen zugezogen hatte, liegt das Risiko beim Pferdebesitzer.

📌 Kernaussagen des Urteils:

  • Solche Vorfälle gehören zum allgemeinen Lebensrisiko.
  • Der Reitverein haftet nur, wenn eine klare Verletzung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen wird.
  • Pferdebesitzer sollten eine passende Versicherung haben, um sich vor hohen Tierarztkosten zu schützen.

Was bedeutet das für Pferdebesitzer?

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer Pferdekrankenversicherung oder OP-Versicherung. Denn im Ernstfall müssen Halter selbst für medizinische Behandlungen aufkommen.

💡 Tipp: Wer sein Pferd in einem Reitstall oder Verein einstellt, sollte sich über die Sicherheitsstandards informieren und gegebenenfalls eine Ergänzung zum Versicherungsschutz in Betracht ziehen.


Das komplette Urteil findest Du hier: AssCompact – Pferdeverletzung durch Nagel.