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Huk24-Strategie unter der Lupe: Warum Kunden bei Fremdverschulden zahlen sollen

In der Welt der Kfz-Versicherungen gibt es immer wieder Entwicklungen, die für Versicherungsnehmer und Makler gleichermaßen wichtig sind. Ein aktuelles Beispiel ist die Praxis der Huk24, Kunden bei nicht selbst verschuldeten Schäden finanziell zu belasten. Dieser Fall wirft nicht nur Fragen auf, sondern verdeutlicht auch die Bedeutung einer bewussten Versicherungswahl.

Der Vorfall im Detail

Im Jahr 2024 brachte Klaus P. sein Fahrzeug zur Inspektion bei der Dekra in Mutterstadt. Während der Untersuchung verursachte ein Dekra-Mitarbeiter einen Unfall, indem er mit dem Fahrzeug von Klaus P. rückwärts auf ein parkendes Auto auffuhr. Obwohl die Dekra für solche Fälle versichert ist, forderte die Huk24 von Klaus P. eine Zahlung von rund 720 Euro. Andernfalls drohte eine Rückstufung um 14 Schadensklassen und eine Beitragserhöhung um zehn Prozent.

Die rechtliche Grundlage

Laut § 78 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der entstandene Schaden von zwei Versicherungen abgedeckt:

  1. Der Haftpflichtversicherung der Dekra.
  2. Der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs von Klaus P.

Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sehen vor, dass der Vertrag des Kunden in solchen Fällen als schadenfrei gilt. Somit wäre eine Rückstufung ausgeschlossen. Allerdings sind diese Musterbedingungen nicht bindend, und Versicherer wie die Huk24 können davon abweichen.

Die Praxis der Huk24 (Stand 27.01.2025)

Seit 2022 hat die Huk24 ihre Vertragsbedingungen geändert. Diese Änderung sieht vor, dass Kunden bei Unfällen mit Mehrfachversicherungen für den Schaden mit aufkommen müssen. Für Versicherte bedeutet dies:

  • Entweder zahlen sie aus eigener Tasche.
  • Oder sie nehmen eine Rückstufung in Kauf, die langfristig zu höheren Beiträgen führt.

Im Gegensatz dazu halten sich andere große Kfz-Versicherer weiterhin an die GDV-Musterbedingungen und belasten ihre Kunden nicht zusätzlich.

Rechtliche Einschätzung

Versicherungsrechtler wie Prof. Hans-Peter Schwintowski betonen, dass Kunden durch Vertragsänderungen nicht ohne weiteres schlechter gestellt werden dürfen. Nach geltendem Recht bedürfen Änderungen, die zu einer Benachteiligung führen, der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Ohne diese Zustimmung sind solche Änderungen unzulässig. (Netzfund)

Fazit und Empfehlung

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Vertragsbedingungen von Versicherungen genau zu prüfen. Als unabhängiger Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Kunden auf solche Entwicklungen aufmerksam zu machen und sie bei der Wahl des richtigen Versicherers zu unterstützen.

Wir empfehlen:

  1. Vertragsbedingungen prüfen: Achten Sie auf Klauseln, die Mehrkosten oder Rückstufungen bei Fremdverschulden regeln.
  2. Vergleichen Sie Versicherer: Nicht alle Anbieter weichen von den GDV-Musterbedingungen ab.
  3. Beratung nutzen: Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Sollten Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihren individuellen Bedarf.