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Nicht zu Hause: Zahlt die Versicherung, wenn die Waschmaschine ausläuft?

Eine der größten Sorgen vieler Haus- und Wohnungsbesitzer ist es, dass die Waschmaschine oder ein anderes Haushaltsgerät ausläuft, während man nicht zu Hause ist. Ein geplatzter Schlauch oder ein technischer Defekt kann schnell zu einem Wasserschaden führen, der nicht nur das eigene Zuhause, sondern auch angrenzende Wohnungen beschädigen kann. Doch wie sieht es in einem solchen Fall mit der Versicherung aus? Zahlt die Versicherung, wenn die Waschmaschine ausläuft, während man abwesend ist? In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte rund um den Versicherungsschutz bei Wasserschäden durch Haushaltsgeräte.

1. Welche Versicherung ist zuständig?

Zunächst ist es wichtig zu klären, welche Versicherung bei einem Wasserschaden durch die Waschmaschine greift. In der Regel sind zwei Versicherungen von Bedeutung: die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung.

1.1. Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt Schäden am persönlichen Eigentum ab. Das bedeutet, dass sie für die Kosten aufkommt, die durch beschädigte Möbel, Teppiche, Elektronik und andere Einrichtungsgegenstände entstehen, die durch das austretende Wasser in Mitleidenschaft gezogen werden.

Beispiel: Wenn das Wasser aus der Waschmaschine den Parkettboden im Wohnzimmer beschädigt oder wertvolle Möbel zerstört, kann die Hausratversicherung einspringen.

1.2. Die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude selbst auf, also an fest verbauten Teilen wie Wänden, Böden oder der Bausubstanz. Wenn das austretende Wasser der Waschmaschine beispielsweise in die Wand oder den Fußboden eindringt und dort langfristige Schäden verursacht, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten.

Beispiel: Sollte der Estrich durch das Wasser beschädigt werden oder es zu Schimmelbildung in der Wand kommen, kann die Wohngebäudeversicherung diese Schäden regulieren.

2. Zahlt die Versicherung auch, wenn man nicht zu Hause ist?

Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn man nicht zu Hause ist, während der Schaden entsteht. Tatsächlich ist der Versicherungsschutz in den meisten Fällen auch dann gegeben, wenn Sie während des Vorfalls abwesend sind – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

2.1. Fahrlässigkeit als Risikofaktor

Die entscheidende Frage, die die Versicherung in einem solchen Fall prüft, lautet: Handelte es sich um grobe Fahrlässigkeit?. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Versicherte eine notwendige Vorsichtsmaßnahme unterlassen hat, die den Schaden hätte verhindern können. Es gibt einige Verhaltensweisen, die als fahrlässig gelten und die die Regulierung durch die Versicherung beeinflussen können:

  • Waschmaschine ohne Aufsicht laufen lassen: Viele Versicherer betrachten es als grob fahrlässig, wenn die Waschmaschine während einer längeren Abwesenheit betrieben wird. Wenn Sie beispielsweise die Waschmaschine einschalten und das Haus für mehrere Stunden verlassen, könnte die Versicherung die Regulierung des Schadens teilweise oder vollständig verweigern.
  • Fehlende Wartung: Wenn die Waschmaschine oder der Zulaufschlauch nicht regelmäßig gewartet oder ausgetauscht wurde, kann dies ebenfalls als fahrlässiges Verhalten gewertet werden. Defekte oder alte Schläuche sind eine häufige Ursache für Wasserschäden.

2.2. Teilschuld durch grobe Fahrlässigkeit

Selbst wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist, bedeutet das nicht automatisch, dass die Versicherung die Leistung komplett verweigert. Nach deutschem Recht und den Regelungen vieler Versicherer kann die Entschädigung in solchen Fällen jedoch gekürzt werden. Die Höhe der Kürzung hängt von der Schwere des Verschuldens ab.

Beispiel: Lassen Sie die Waschmaschine während einer kurzen Abwesenheit laufen, könnten 20 % bis 50 % des Schadens durch die Versicherung übernommen werden. Waren Sie jedoch für mehrere Tage abwesend und haben die Waschmaschine unbeaufsichtigt betrieben, könnte die Versicherung die Zahlung vollständig verweigern.

2.3. Versicherungsschutz bei längerer Abwesenheit

Wenn Sie für einen längeren Zeitraum (z. B. im Urlaub) nicht zu Hause sind, empfiehlt es sich, die Wasserzufuhr zur Waschmaschine abzudrehen. Einige Versicherungen verlangen dies explizit, da der Versicherer in solchen Fällen davon ausgeht, dass ohne regelmäßige Kontrolle das Risiko eines Wasserschadens stark erhöht ist. Werden solche Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen, könnte dies ebenfalls als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

3. Wie können Wasserschäden durch die Waschmaschine vermieden werden?

Um das Risiko von Wasserschäden durch die Waschmaschine zu minimieren und eventuelle Streitigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden, gibt es einige einfache Vorsichtsmaßnahmen, die jeder Hausbesitzer beachten sollte:

3.1. AquaStop-Schläuche verwenden

AquaStop-Schläuche sind spezielle Schläuche, die verhindern, dass Wasser ungehindert ausläuft, wenn der Schlauch beschädigt ist. Sie sind relativ kostengünstig und bieten einen wichtigen zusätzlichen Schutz.

3.2. Regelmäßige Wartung der Geräte

Die Waschmaschine sollte regelmäßig gewartet werden, um sicherzustellen, dass alle Dichtungen und Schläuche in einwandfreiem Zustand sind. Defekte oder abgenutzte Teile sollten umgehend ersetzt werden.

3.3. Geräte nicht unbeaufsichtigt laufen lassen

Auch wenn es manchmal verlockend ist, die Waschmaschine laufen zu lassen, während man das Haus verlässt, ist es ratsam, sie möglichst nur zu betreiben, wenn jemand zu Hause ist. So können Sie im Ernstfall schnell reagieren und größere Schäden vermeiden.

3.4. Wasserhahn abdrehen

Eine der einfachsten und effektivsten Maßnahmen, um Wasserschäden zu verhindern, besteht darin, den Wasserhahn zur Waschmaschine nach jedem Waschgang abzudrehen. Das verhindert, dass bei einem geplatzten Schlauch Wasser unkontrolliert austritt.

4. Was tun im Schadensfall?

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Wasserschaden durch die Waschmaschine kommen, ist schnelles Handeln gefragt:

  • Schaden sofort der Versicherung melden: Informieren Sie Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung umgehend über den Schaden. Je schneller die Versicherung informiert wird, desto schneller kann mit der Schadensregulierung begonnen werden.
  • Schaden dokumentieren: Machen Sie Fotos und Videos vom Schaden, um den Umfang zu dokumentieren. Das erleichtert die Bearbeitung des Versicherungsfalls.
  • Reparaturfirmen beauftragen: Beauftragen Sie einen Fachmann mit der Reparatur des Schadens, wenn die Versicherung die Freigabe erteilt hat. Viele Versicherungen arbeiten mit bestimmten Handwerksfirmen zusammen, die die Reparaturen durchführen.

5. Fazit: Zahlt die Versicherung, wenn die Waschmaschine ausläuft?

In den meisten Fällen zahlt die Versicherung auch dann, wenn die Waschmaschine ausläuft und man nicht zu Hause ist – vorausgesetzt, es handelt sich nicht um grobe Fahrlässigkeit. Wer seine Waschmaschine regelmäßig wartet, moderne Sicherheitsvorkehrungen wie AquaStop-Schläuche verwendet und das Gerät möglichst nicht unbeaufsichtigt laufen lässt, kann im Ernstfall auf den Versicherungsschutz zählen.

Wenn Sie unsicher sind, welche Versicherungen welche Schäden abdecken und unter welchen Bedingungen die Versicherung im Schadensfall zahlt, sollten Sie sich an Ihren Versicherungsberater wenden. Eine frühzeitige Information kann verhindern, dass im Schadensfall böse Überraschungen auftreten.