Aktuelles

Küche: Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?

Die Küche ist oft das Herzstück des Hauses, nicht nur als zentraler Ort des Zusammenlebens, sondern auch aufgrund der hohen Werte, die in Form von Geräten und Mobiliar vorhanden sind. Doch was passiert, wenn in der Küche ein Schaden entsteht? Sei es durch einen Rohrbruch, einen Brand oder einen Diebstahl – viele Hausbesitzer und Mieter stehen dann vor der Frage: Fällt der Schaden in der Küche unter die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung? Die Antwort hängt stark davon ab, welche Art von Schaden vorliegt und wie die Küche im Versicherungsvertrag eingestuft ist. In diesem Blogbeitrag erklären wir, welche Versicherung in welchen Fällen greift und worauf Sie achten sollten, um optimal abgesichert zu sein.

1. Der Unterschied zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Bevor wir uns den spezifischen Fällen in der Küche widmen, ist es wichtig, den grundsätzlichen Unterschied zwischen der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung zu verstehen.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt das gesamte bewegliche Eigentum im Haushalt vor Risiken wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel. Beweglich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich um Gegenstände handelt, die theoretisch bei einem Umzug mitgenommen werden können. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Teppiche, Dekorationen und natürlich auch die Einbaugeräte in der Küche, wenn sie durch den Versicherungsnehmer angeschafft wurden.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung deckt hingegen das Gebäude selbst sowie alle fest mit ihm verbundenen Bestandteile ab. Dazu gehören die Wände, das Dach, Fenster und Türen sowie fest eingebaute Installationen wie Heizungsanlagen oder sanitäre Einrichtungen. Für Eigentümer ist die Wohngebäudeversicherung eine essentielle Absicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Naturkatastrophen.

2. Die Küche als Sonderfall: Welche Versicherung greift?

In der Küche treffen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung häufig aufeinander, da sowohl bewegliche als auch feste Bestandteile vorhanden sind. Die entscheidende Frage ist, ob die betroffenen Teile der Küche als Hausrat oder als fest verbundener Bestandteil des Gebäudes anzusehen sind.

2.1. Einbauküche: Hausrat oder Wohngebäude?

Die Einbauküche stellt einen Sonderfall dar. Sie besteht oft aus mehreren Komponenten wie Schränken, Elektrogeräten (Herd, Backofen, Kühlschrank) und Arbeitsflächen, die fest eingebaut sind. Hier stellt sich die Frage, ob sie als fest mit dem Gebäude verbunden betrachtet wird oder als bewegliches Eigentum.

  • Einbauküche im Eigenheim: Wenn der Eigentümer die Küche fest eingebaut hat und sie speziell für diese Immobilie angeschafft wurde, wird sie in der Regel als Bestandteil des Gebäudes betrachtet. In diesem Fall ist die Einbauküche durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert.
  • Einbauküche in der Mietwohnung: Hat der Mieter die Einbauküche selbst angeschafft und eingebaut, gilt sie als beweglicher Hausrat und ist über die Hausratversicherung abgesichert. Wird die Küche hingegen vom Vermieter gestellt und fest mit der Wohnung vermietet, fällt sie unter die Wohngebäudeversicherung des Vermieters.

2.2. Elektrogeräte in der Küche

Küchengeräte wie der Kühlschrank, die Mikrowelle, der Toaster oder der Geschirrspüler sind in den meisten Fällen bewegliche Gegenstände, die bei einem Umzug mitgenommen werden können. Diese Geräte fallen somit in den Bereich der Hausratversicherung.

Beispiel: Ein Brand in der Küche zerstört den Kühlschrank und den Herd. Der Kühlschrank wäre ein klassischer Fall für die Hausratversicherung, da er ein bewegliches Gut ist. Der Herd, wenn er fest in der Küche installiert ist, könnte hingegen als Teil der Einbauküche gelten und somit über die Wohngebäudeversicherung abgesichert sein.

3. Typische Schadensfälle in der Küche und die jeweilige Versicherung

Um die Abgrenzung zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung in der Praxis zu verdeutlichen, schauen wir uns einige typische Schadensszenarien in der Küche an.

3.1. Wasserschaden durch eine defekte Spülmaschine

Ein häufiger Fall in der Küche ist ein Wasserschaden, der durch eine defekte Spülmaschine oder eine undichte Wasserleitung entsteht. Hier greift die Hausratversicherung, wenn durch das austretende Wasser Einrichtungsgegenstände wie der Esstisch, Stühle oder andere bewegliche Küchengegenstände beschädigt werden. Sind hingegen die Küchenmöbel, also die fest installierte Einbauküche, betroffen, kommt die Wohngebäudeversicherung ins Spiel, sofern sie als fester Bestandteil des Gebäudes gilt.

3.2. Brand in der Küche

Ein weiteres häufiges Szenario ist ein Küchenbrand, beispielsweise durch einen Fettbrand beim Kochen. Die Hausratversicherung kommt für Schäden an beweglichen Gegenständen wie der Mikrowelle, der Kaffeemaschine oder dem Esstisch auf. Wenn durch den Brand jedoch die Einbauküche oder andere fest installierte Gegenstände beschädigt werden, greift die Wohngebäudeversicherung.

3.3. Diebstahl oder Vandalismus

Falls in die Küche eingebrochen und dort Gegenstände gestohlen oder beschädigt werden, ist die Hausratversicherung zuständig. Sie deckt den Verlust von beweglichen Gegenständen wie Elektrogeräten ab, während Schäden an der Tür oder den Fenstern von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden.

4. Tipps zur richtigen Versicherung für Ihre Küche

Um optimal gegen alle Risiken abgesichert zu sein, sollten Hausbesitzer und Mieter darauf achten, sowohl ihre Hausrat- als auch ihre Wohngebäudeversicherung genau zu prüfen. Hier sind einige wichtige Punkte, auf die Sie achten sollten:

4.1. Versicherungssumme richtig wählen

Sowohl in der Hausrat- als auch in der Wohngebäudeversicherung ist es wichtig, die Versicherungssumme korrekt zu wählen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Stellen Sie sicher, dass der Wert der Einbauküche oder anderer fester Installationen bei der Wohngebäudeversicherung berücksichtigt wird. Für Elektrogeräte und Möbel sollte die Hausratversicherung entsprechend angepasst werden.

4.2. Schäden unverzüglich melden

Im Schadensfall ist es wichtig, sofort den Versicherer zu informieren und den Schaden genau zu dokumentieren. Machen Sie Fotos, notieren Sie, welche Gegenstände betroffen sind, und reichen Sie die Schadensmeldung schnell ein, um den Prozess der Schadenregulierung zu beschleunigen.

4.3. Klare Absprache mit dem Vermieter

Mieter sollten sich darüber im Klaren sein, ob die Einbauküche im Mietvertrag als Teil der Wohnung aufgeführt ist oder ob sie selbst Eigentümer der Küche sind. Diese Klarheit hilft, im Schadensfall die Zuständigkeit der Versicherung eindeutig festzustellen.

5. Fazit: Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung für die Küche?

Die Küche ist ein Raum, in dem sowohl die Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung eine wichtige Rolle spielen können. Ob die Einbauküche, Elektrogeräte oder Möbel versichert sind, hängt von der Art der Installation und dem Versicherungsvertrag ab. Als Faustregel gilt: Bewegliche Gegenstände sind durch die Hausratversicherung abgesichert, während feste Bestandteile wie die Einbauküche durch die Wohngebäudeversicherung geschützt sind.

Um sicherzustellen, dass Ihre Küche umfassend versichert ist, sollten Sie Ihre Versicherungsverträge regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass alle wertvollen Gegenstände richtig erfasst sind.