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Solo-Selbstständige müssen rechtzeitig vorsorgen 

Jeder zweite Solo-Selbstständige betreibt keinerlei Vorsorge für den Ruhestand, Armut im Alter ist dann oft vorprogrammiert. Dabei gibt es staatlich geförderte Möglichkeiten, rechtzeitig eine Altersvorsorge aufzubauen – zum Beispiel die Die Rürup-Rente mit hohen Steuervorteilen, Pfändungsschutz und flexibler Beitragsgestaltung.

Speziell für Selbstständige, die sich nicht auf eine gesetzliche Rente verlassen können, hat der Staat die private Rürup-Rente (auch: Basisrente) mit hoher Steuerförderung konzipiert. Im Jahr 2024 lassen sich Beiträge bis zu 27.566 Euro (Ledige) beziehungsweise 55.132 Euro (Verheiratete) voll steuermindernd geltend machen. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und die aktuelle Steuerbelastung sinkt deutlich. Die Höhe der Einzahlungen in die Rürup-Rente lässt sich frei wählen und flexibel an den aktuellen Verdienst anpassen. Möglich sind sowohl regelmäßige Beiträge wie auch hohe Einmalzahlungen – ein Vorteil besonders bei schwankenden Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit. Die Rürup-Rente garantiert eine lebenslange Auszahlung, das angesparte Kapital wird bei Rentenbeginn in eine verlässliche Monatsleistung umgewandelt. Das ist besonders wichtig für Selbstständige, die keine andere Altersvorsorge haben und auf eine private Absicherung angewiesen sind.

Vorteil der Rürup-Rente besonders für Selbstständige ist auch ihr Schutz vor Pfändung. Im Falle einer Insolvenz oder anderer finanzieller Schwierigkeiten des Rürup-Vorsorgesparers bleibt das angesparte Kapital unberührt. Attraktiv ist die Rürup-Rente auch für ältere Selbstständige: Aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit können noch in den letzten Berufsjahren hohe Beiträge eingezahlt werden, um die Rentenlücke zu schließen und gleichzeitig die Steuerlast zu senken. Zudem lässt sich die Rürup-Rente mit anderen Vorsorgeprodukten wie der Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren, um eine umfassende Absicherung schon während des aktiven Berufslebens zu gewährleisten.