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Baukredit: Auf Bereitstellungszins achten
Handwerkerleistungen sind aktuell knapp – oft kommt es beim Hausbau zu Verzögerungen. Achtung: Wenn Sie einen Immobilienkredit später abrufen als geplant, können Bereitstellungszinsen anfallen, die das Darlehen spürbar verteuern. Was Sie als Bauherr zum Thema Bereitstellungszinsen jetzt wissen sollten.
Bereitstellungszinsen werden von Banken auf noch nicht abgerufene Teile eines Immobiliendarlehens berechnet. Sie sind praktisch eine Gebühr dafür, dass das Geld auszahlungsbereit für den Kreditnehmer geparkt wird. Bereitstellungszinsen sind in der Regel nach Ablauf einer bestimmten Frist zu zahlen, der so genannten bereitstellungszinsfreien Zeit, je nach Anbieter oft zwischen drei und zwölf Monaten. Auch die Höhe der Bereitstellungszinsen variiert je nach Kreditgeber, im Schnitt liegt sie bei rund 3 % im Jahr. Der verspätete Abruf kann ein auf den ersten Blick günstiges Baudarlehen also teurer machen als geplant. Sind die Bereitstellungszinsen höher als der im Vertrag festgelegte Darlehenszins, lohnt es sich sogar, das gesamte Baudarlehen abzurufen, auch wenn das Geld noch nicht sofort benötigt wird. Das ist allerdings nicht immer möglich, denn meist wird die Auszahlung in Teilbeträgen nach tatsächlichem Baufortschritt vereinbart. Kann ein Bauabschnitt nicht wie vorgesehen fertiggestellt werden, etwa weil die Handwerker nicht rechtzeitig fertig werden, kommen dann oft hunderte Euro an Kosten hinzu.
Es ist also wichtig, beim Vergleich von Baukrediten auch die Höhe der Bereitstellungszinsen und die bereitstellungszinsfreie Zeit zu beachten. Als Bauherr sollten Sie eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit mit dem Kreditgeber aushandeln, am besten zwölf Monate oder mehr. Wenn Sie Kredite bei mehreren Banken haben, sollten Sie dasjenige Darlehen zuerst abrufen, bei dem die bereitstellungszinsfreie Zeit demnächst endet. Unser Tipp: Schalten Sie bei der Suche nach dem richtigen Baukredit am besten einen unabhängigen Experten ein – wir helfen Ihnen gerne weiter!